Zuschuss

Errichtung von kommunaler Infrastruktur - Investitionszuschuss

Für die Einrichtung der kommunalen Infrastruktur kann ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss bis zum vollen Ausmaß der Baukosten gewährt werden.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: Bis zu 100 % der Baukosten
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung der Errichtung kommunaler Infrastruktur durch nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der allgemeinen Fördervoraussetzungen für Mehrwohnungsbauten
  • Positive Beurteilung des Projekts durch den Grundstücksbeirat bzw. die Bauträgerwettbewerbsjury

Bewertungskriterien

  • Positive Beurteilung durch Grundstücksbeirat oder Bauträgerwettbewerbsjury

Beschreibung

Das Programm „Errichtung von kommunaler Infrastruktur – Investitionszuschuss“ der Stadt Wien unterstützt Bauträger:innen von Mehrwohnungsbauten in Wien mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss von bis zu 100 % der Baukosten. Ziel ist die nachhaltige Stärkung kommunaler Infrastruktur und eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung. Die Förderung steht Unternehmen offen, deren Projekte zuvor positiv durch den Grundstücksbeirat oder die Bauträgerwettbewerbsjury bewertet wurden. Dank fortlaufender Antragsmöglichkeiten können Bauträger:innen jederzeit einen Förderantrag stellen, um Planungs- und Realisierungskosten für Gehwege, Grünflächen, Straßenbeleuchtung oder Kanalisation zu finanzieren.

Voraussetzung für die Zuwendung ist neben der Einhaltung der allgemeinen Fördervoraussetzungen für Mehrwohnungsbauten eine positive Beurteilung des Projekts durch die zuständigen Gremien. Die unbefristete Förderfrist ab 01.04.2021 gewährleistet langfristige Planungssicherheit, und eine 100 %ige Förderquote ermöglicht eine vollständige Kostenabdeckung der Baukosten. Durch diese attraktive Zuschussvariante werden kommunale Infrastrukturmaßnahmen beschleunigt und die Wohnqualität sowie das städtische Umfeld nachhaltig verbessert. Ansprechpartner: Magistratsabteilung 50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten.

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