Ersatz von Fahrkosten - organisierte Fahrdienste
Förderung organisierter Fahrdienste für Menschen mit Beeinträchtigungen zur Unterstützung von Heilbehandlungen (§9 Oö. ChG) und Arbeit/Aktivitätsmaßnahmen (§11 Oö. ChG). Inklusive Begleitpersonen. Laufend antragsbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung organisierter Fahrdienste für Menschen mit Beeinträchtigungen, die Anspruch auf Hauptleistungen nach §8 Abs. 1 Oö. ChG 2008 idgF haben, für Fahrten zu Heilbehandlungen (§9) und arbeitstätigen bzw. fähigkeitsorientierten Aktivitäten (§11). Einschließlich Begleitpersonen, wenn diese für die Durchführung der Fahrten notwendig oder zumutbar sind.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten für organisierte Fahrdienste
- Fahrtkosten für Begleitpersonen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fahrten mit Privatfahrzeug
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewerbeberechtigung für Taxi bzw. Mietwagen und entsprechend adaptierter Fuhrpark
- Anspruch auf Hauptleistungen gemäß § 8 Abs. 1 Oö. ChG 2008 idgF
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular für Menschen mit Beeinträchtigungen (SGD-So/E-35)
Beschreibung
Im Rahmen einer laufenden Förderinitiative der Oberösterreichischen Landesregierung werden organisierte Fahrdienste für Menschen mit Beeinträchtigungen finanziell unterstützt. Ziel ist es, Fahrten zu Heilbehandlungen gemäß § 9 Oö. ChG und zu arbeitstätigen bzw. fähigkeitsorientierten Maßnahmen nach § 11 Oö. ChG zu ermöglichen. Die Komplettfinanzierung (100 % Zuschuss) erstreckt sich nicht nur auf die betroffenen Personen, sondern bezieht auch Begleitpersonen ein, sofern deren Mitfahrt für die Durchführung der Fahrten notwendig oder zumutbar ist. Die Antragstellung erfolgt jederzeit und unbefristet im Zuge des Antrags auf Hauptleistungen gemäß § 8 Abs. 1 Oö. ChG (Formular SGD-So/E-35). Durch die zentrale Koordination und direkte Abrechnung mit den Fahrdiensten wird eine effiziente Umsetzung gewährleistet, während die Bezirksverwaltungsbehörden die formelle Bewilligung übernehmen.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit Gewerbeberechtigung für Taxi bzw. Mietwagen und einem entsprechend adaptierten Fuhrpark, die als Anbieter:innen von Sachleistungen fungieren. Gefördert werden ausschließlich Fahrtkosten für organisierte Fahrdienste und notwendige Begleitpersonen; Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel oder private Pkw-Fahrten bleiben unberücksichtigt. Interessierte Unternehmen und zugelassene Leistungsempfänger:innen erhalten alle relevanten Informationen in den Richtlinien zum Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz 2008. Durch die ununterbrochene Einreichbarkeit und die vollständige Kostenübernahme bietet dieses Programm eine verlässliche Basis zur Mobilitätsförderung und Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen im Sozial-, Gesundheits- sowie Arbeitsbereich.
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