Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Mehrwohnungshäuser - Zuschuss
Einmaliger Zuschuss bis zu 5.000 € für die Erstellung eines Sanierungskonzepts bei Mehrfamilienwohnhäusern in Wien. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzepts für Mehrfamilienwohnhäuser nach § 21 der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 zur baulichen und energetischen Vorbereitung geförderter Sanierungsmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für die Erstellung des Sanierungskonzepts
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienwohnhäusern
- Eigentümergemeinschaften (EG) und deren Vertreterinnen oder Vertreter
- Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestellte Verwalterinnen oder Verwalter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Grundbuchsauszug oder Pachtvertrag
- Sanierungskonzept laut Richtlinie
- Bestandsenergieausweis
- WUKSEA-Registrierungsbestätigung
- Energieausweis nach der Sanierung
- Rechnung
Beschreibung
Die Schaffung eines umfassenden Sanierungskonzeptes für Mehrfamilienhäuser in Wien wird mit einem einmaligen, nichtrückzahlbaren Zuschuss von bis zu 5.000 € – höchstens 50 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten – gefördert. Privatpersonen ebenso wie Unternehmen können die Förderung in Anspruch nehmen, sofern sie Eigentümer:innen von Mehrfamilienwohnhäusern, Eigentümergemeinschaften (EG) oder nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestellte Verwalter:innen sind. Im Fokus stehen dabei die Themenfelder Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau. Grundlage bildet § 21 der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024. Die Maßnahme dient der baulichen und energetischen Vorbereitung geförderter Sanierungsvorhaben und soll die Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit bevorstehender Modernisierungen erhöhen. Anträge können jederzeit gestellt werden, da die Förderinitiative fortlaufend geöffnet ist und maximale Planungssicherheit bietet.
Gefördert werden ausschließlich die Ausgaben für die Erstellung des Sanierungskonzeptes gemäß den Vorgaben der Richtlinie. Als Nachweise sind ein Grundbuchauszug oder Pachtvertrag, ein Bestandsenergieausweis, die WUKSEA-Registrierungsbestätigung, ein Energieausweis nach erfolgter Sanierung sowie die Abschlussrechnung einzureichen. Die bewilligte Förderung wird im Rahmen eines geförderten Gesamtprojektes auf die spätere Sanierungsförderung angerechnet. Mit dieser Unterstützung wird der Grundstein für eine zukunftsorientierte Wohnungsmodernisierung gelegt, die zu mehr Energieeffizienz, Klimaschutz und nachhaltiger Stadtentwicklung beiträgt. Die Budgetierung ist nicht begrenzt, und da es sich um eine direkte Förderung handelt, erfolgt die Auszahlung unbürokratisch. Die Initiative läuft seit dem 01.05.2021 ohne zeitliche Beschränkung, sodass Projektplanungen flexibel gestaltet werden können. Die Umsetzung und Abwicklung erfolgt durch die Stadt Wien – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50), detaillierte Informationen zu Voraussetzungen und Abläufen sind auf den städtischen Förderportalen verfügbar.
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