Zuschuss

Erwerb von Belegungsrechten

Landesprogramm in Hessen zur Förderung des Erwerbs von Belegungsrechten an Bestandswohnungen mit 10-jähriger Bindung. Anträge jederzeit über die zuständige Wohnraumförderungsstelle möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Förderung des Erwerbs von Belegungsrechten an geeigneten Bestandswohnungen in Hessen, um diese für einkommensgebundene Haushalte dauerhaft zu binden.

Förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller ist Eigentümer oder Erbbauberechtigter von Mietwohnungen in Hessen
  • Bindungsende (bei Variante b) muss zwischen 31.12. des vorangegangenen Jahres und 31.12. des zweiten Folgejahres liegen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag Erwerb von Belegungsrechten
  2. Wohnberechtigungsschein (§ 17 HWoFG)
  3. Nachweis über Bindungsdauer

Beschreibung

Das hessische Landesprogramm „Erwerb von Belegungsrechten“ unterstützt Private und Unternehmen beim dauerhaften Bindung von Bestandswohnungen für einkommensgebundene Haushalte. Gefördert wird der Erwerb von Belegungsrechten an Mietwohnungen in definierten Kommunen Hessens, verbunden mit einer zehnjährigen Miet- und Belegungsbindung. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von Bestandswohnungen, die die Wohnraumversorgung für einkommensschwächere Haushalte sichern möchten. Der Förderzweck liegt darin, bestehenden Wohnraum langfristig bezahlbar zu halten und damit den sozialen Wohnungsmarkt zu stärken. Anträge können fortlaufend bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle gestellt werden, wobei der Antragsteller bzw. die Antragstellerin nachweisen muss, dass das Bindungsende zwischen dem 31. Dezember des vorangegangenen und dem 31. Dezember des zweiten Folgejahres liegt.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und bemisst sich nach der förderfähigen Wohnfläche und der Bindungsdauer: Für Wohnungen ohne bestehende Bindung beträgt der Zuschuss 2,50 €/m² × Bindungsmonate, für bereits gebundene Einheiten 1,50 €/m² × Bindungsmonate. Zusätzlich wird ein Entgelt von 0,50 €/m² × Bindungsmonate gewährt. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich den Erwerb von Belegungsrechten. Zur Antragstellung sind das Formular „Antrag Erwerb von Belegungsrechten“, ein Wohnberechtigungsschein (§ 17 HWoFG) sowie ein Nachweis über die Bindungsdauer einzureichen. Die Projektlaufzeit beträgt 120 Monate. Ansprechpartner: Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als zentrale Förderbank des Landes begleitet bei der Mittelvergabe und steht Unternehmen sowie Privatpersonen beratend zur Seite.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.