ESF – 100 zusätzliche Ausbildungsplätze
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die unterstützte berufliche Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen. Anträge sind jederzeit vor Beginn der Maßnahme möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der unterstützten beruflichen Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Körper-, Sinnes-, psychischer oder Mehrfachbehinderung in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausbildungsberechtigung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HWO)
- Eignung zur behinderungsspezifischen Begleitung (Einrichtungen gemäß § 51 SGB IX)
- Freie Kapazitäten
Beschreibung
Mit dem Programm ESF – 100 zusätzliche Ausbildungsplätze unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die inklusive berufliche Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit körperlichen, sinnlichen, psychischen oder Mehrfachbehinderungen. Ziel ist es, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, in denen individuell angepasste Begleitung und Förderung gewährleistet sind. Öffentliche Einrichtungen, insbesondere Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke gemäß § 51 SGB IX, erhalten eine finanzielle Zuwendung als Zuschuss, um ihre infrastrukturellen und personellen Kapazitäten für die behindertenspezifische Betreuung zu erweitern. Eine Antragstellung ist jederzeit vor Beginn der Maßnahme möglich und erfolgt unkompliziert über die Bewilligungsstelle in Arnsberg. Die Ausgestaltung von Art und Umfang der Förderung richtet sich nach der jeweils aktuellen Förderrichtlinie und trägt zur Stärkung der beruflichen Integration benachteiligter Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen bei.
Förderberechtigt sind öffentliche Träger mit Ausbildungsberechtigung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HWO) sowie nachgewiesener fachlicher Qualifikation für die behinderungsspezifische Begleitung und vorhandenen freien Kapazitäten. Anträge müssen vor dem jeweiligen Ausbildungsstart eingereicht werden, sodass die Mittel rechtzeitig bereitstehen. Die Förderinitiative richtet sich explizit an junge Menschen mit Behinderung, die eine qualifizierte Ausbildung anstreben und dabei auf professionelle Unterstützung angewiesen sind. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Plätze wird eine chancengerechte Teilhabe am Arbeitsleben gefördert und die Fachkräfteresilienz in der Region gestärkt. Weiterführende Informationen zur Antragstellung sind bei der Bezirksregierung Arnsberg erhältlich.
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