Zuschuss

ESF+ (21-27): Case Management für Frauen im Land Salzburg

Unterstützung von Salzburgerinnen im Erwerbsalter durch gefördertes Case Management zur Stärkung der Arbeitsfähigkeit, Verbesserung der Einkommenssituation und Bewusstseinsbildung zu Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Arbeit Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Projektstart ab: 01.01.2026

Förderziel

Finanzierung von Unterstützungsprojekten zum systematischen Aufbau der Arbeitsfähigkeit von Frauen im Erwerbsalter, um ihre Erwerbschancen zu verbessern, die Einkommenssituation – insbesondere in ländlichen Gebieten – zu steigern, Chancengleichheit zu fördern und das Bewusstsein für Gleichstellung sowie Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verfahren zur Auswahl der Einreichenden auf Grundlage eines zeitlich befristeten Call bzw. Ausschreibung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Konzept (Vorhabensbeschreibung) samt Finanzplan
  3. Jahresabschluss
  4. Firmenbuch-/Vereinsregister-Auszug
  5. Unbedenklichkeitserklärung von Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  6. Übersicht über Zuwendungen von Dritten
  7. Statuten bzw. Gesellschaftsvertrag
  8. Referenzprojekte
  9. Übersicht über Personal und deren Qualifikationen

Beschreibung

Der ESF+ (21-27): Case Management für Frauen im Land Salzburg unterstützt gezielt Salzburgerinnen im erwerbsfähigen Alter, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, insbesondere in ländlichen Regionen. Durch gefördertes Case Management werden individuelle Kompetenzen systematisch ausgebaut, um nachhaltige Erwerbsfähigkeit zu erzielen und die Einkommenssituation zu verbessern. Gleichzeitig fördert das Programm das Bewusstsein für Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben. Damit leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit und zur Stärkung Frauenfördernder Strukturen in Salzburg.

Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die im Rahmen eines zeitlich befristeten Call geeignete Unterstützungsprojekte einreichen. Die Finanzierung erfolgt als Zuschuss und ist fortlaufend verfügbar, solange das Fördervolumen nicht ausgeschöpft ist. Antragstellende legen ein Konzept mit Finanzplan, Jahresabschluss, Vereins- oder Firmenbuchauszug, Unbedenklichkeits­erklärungen und Nachweise zu Drittmittelzuweisungen vor. Ergänzend sind Statuten, Referenzprojekte sowie ein Personal- und Qualifikationsnachweis einzureichen. Der Projektstart ist ab dem 1. Januar 2026 möglich; die Antragsfrist gilt bis zur Ausschöpfung der Mittel. Mit dieser Förderung können Projektträger:innen die berufliche Integration von Frauen nachhaltig vorantreiben und die Strukturförderung im Bundesland Salzburg stärken.

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