ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“
Förderprogramm zur Prävention und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation für Menschen im mittleren Erwachsenenalter (28–59 Jahre) durch Aufbau und Verstärkung kommunaler Strukturen. Kommunen können bis 31.12.2026 Interessenbekundungen über Z-EU-S einreichen. Laufzeit bis 31.12.2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm zielt darauf ab, Einsamkeit und soziale Isolation von Menschen zwischen 28 und 59 Jahren vorzubeugen oder zu lindern, indem kommunale Strukturen aufgebaut bzw. verstärkt und die soziale Teilhabe sowie die Arbeitsmarktchancen der Zielgruppe verbessert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Direkte Personalkosten (Stellen 9b–11 TVöD)
- Honorare für externe Expertise
- Pauschale für sonstige Ausgaben (20% der direkten Personalkosten)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Pflichtaufgaben der Kommunen
- Rückwirkende Kosten
- Honorare an Vorstandsmitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunen (Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke) sind antragsberechtigt
- Interessenbekundungen bis 31.12.2026 elektronisch über Z-EU-S
- Nachweis der Gesamtfinanzierung und Kofinanzierungszusage
- Eigenanteil je nach Region mindestens 40 % bzw. 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Projektbeginn frühestens 01.09.2024
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Interessenbekundung über Z-EU-S
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der fachlichen Qualifikation des Personals
- Nachweis der Eigenmittel/Kofinanzierung
- Kooperationsvereinbarung bei Teilvorhaben
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Verringerung von Einsamkeit und sozialer Isolation
- Etablierung und Verstetigung kommunaler Strukturen
- Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen
- Nachhaltigkeit und Kofinanzierungssicherheit
Beschreibung
ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ richtet sich bundesweit an Kommunen (Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke) und unterstützt Maßnahmen zur Prävention und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation im mittleren Erwachsenenalter (28–59 Jahre). In kritischen Lebensphasen wie Trennung, Umzug oder Arbeitsplatzwechsel, aber auch für Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen mit Migrationshintergrund, Arbeitslose und Wohnungslose werden niedrigschwellige Angebote aufgebaut oder bestehende Strukturen verstärkt. Ziel ist es, kommunale Aktionspläne und Arbeitsgruppen zu etablieren, zivilgesellschaftliche Netzwerke zu verknüpfen und damit soziale Teilhabe sowie die Arbeitsmarktchancen der Zielgruppe nachhaltig zu verbessern. Interessenbekundungen können Kommunen bis zum 31. Dezember 2026 elektronisch über Z-EU-S einreichen; die Projektdauer umfasst 51 Monate mit Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028. Die Fördersumme liegt zwischen 20.000 € und 150.000 € jährlich bei einer Förderquote von 40 % (Übergangsregionen) bis 60 % (stark entwickelte Regionen).
Voraussetzung für eine Zuwendung ist der vollständige Nachweis der Gesamtfinanzierung einschließlich eines regional differenzierten Eigenanteils (mindestens 40 % bzw. 60 %). Gefördert werden direkte Personalkosten (TVöD-Stellen 9b–11), externe Expert:innenhonorare sowie eine Pauschale für sonstige Ausgaben in Höhe von 20 % der Personalkosten. Nicht förderfähig sind kommunale Pflichtaufgaben, rückwirkende Kosten sowie Honorare an Vorstandsmitglieder und hauptamtliche Mitarbeitende. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Beitrag zur Verringerung von Einsamkeit, Etablierung tragfähiger lokaler Strukturen, Nachhaltigkeit und Sicherung der Kofinanzierung. Durch die Stärkung kommunaler Angebote fördert das Programm inklusives Miteinander und leistet einen Beitrag zur demokratischen Teilhabe und sozialen Integration.