ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)
Wenn Sie Beratungs- und Betreuungsangebote schaffen wollen, um Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm fördert Beratungs- und Betreuungsangebote zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen. In Zusammenarbeit von Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben sollen individuelle Problemlösungen für abbruchgefährte Auszubildende entwickelt werden. Das Land Hessen stellt hierfür Zuschüsse bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Verfügung, um Ausbildungsrisiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmassnahmen einzuleiten.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind
- Ausbildungsbegleiter müssen Kenntnisse in Beratungsmethoden und idealerweise Berufserfahrung in der Beratungsarbeit mit Jugendlichen/jungen Erwachsenen haben
- Durchführung des Projekts in Kooperation mit einer vom zuständigen Ministerium benannten Stelle
- Teilnahme an einem anerkannten Zertifizierungsverfahren innerhalb der ersten 12 Monate (sofern nicht bereits zertifiziert)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausführliches Konzept
- Zeit- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Qualifikationen
Beschreibung
ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB) ist ein Förderprogramm, das in Hessen darauf abzielt, den Ausbildungsabbrüchen im dualen Ausbildungssystem entgegenzuwirken. Die Initiative richtet sich vor allem an öffentliche und Bildungseinrichtungen, die im Bereich der beruflichen Aus‑ und Weiterbildung tätig sind. Mithilfe von Beratung und gezielten Betreuungsangeboten sollen abbruchgefährdete Auszubildende nachhaltig unterstützt werden. Durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ermöglicht das Programm die Entwicklung individueller Problemlösungen in enger Kooperation zwischen Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben.
Die Maßnahmen basieren auf einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen, wobei Ausbildungsbegleiter:innen durch den Einsatz fundierter Beratungsmethoden und idealerweise durch einschlägige Berufserfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen überzeugen. Die Interventionen zielen darauf ab, frühzeitig Risiken in der Ausbildung zu erkennen und passgenaue Unterstützungsangebote einzusetzen, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Zur Qualitätssicherung und nachhaltigen Kompetenzentwicklung im Rahmen des Projekts ist die Teilnahme an einem vom zuständigen Ministerium anerkannten Zertifizierungsverfahren innerhalb der ersten zwölf Monate vorgesehen, sofern keine vorhandene Zertifizierung vorliegt. Hierdurch wird einem hohen Standard in der Beratung und Begleitung Rechnung getragen.
Das Programm fordert von den Antragsteller:innen ein umfassendes Konzept, einen detaillierten Zeit- und Finanzierungsplan sowie den Nachweis der erforderlichen Qualifikationen des Projektpersonals. Die Projektdurchführung erfolgt in Kooperation mit einer vom für berufliche Bildung zuständigen Ministerium benannten Stelle, wodurch die zentralen Ziel- und Qualitätsvorgaben des Förderprogramms verbindlich umgesetzt werden müssen. Der Zuschuss ermöglicht es, innovative Beratungs- und Betreuungsangebote zu etablieren, die den Übergang zwischen Betrieb und Berufsschule optimieren. Insgesamt ergibt sich aus der ESF-Förderrichtlinie ein attraktives Förderinstrument, das nicht nur die Stabilität der Ausbildungssysteme in Hessen stärkt, sondern auch zur langfristigen Fachkräftesicherung beiträgt.
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