ESF+ Förderung im Land Berlin
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Berlin fördert Beschäftigung, Ausbildung und Qualifizierung benachteiligter Zielgruppen. Verwaltung und Bewilligung über die Investitionsbank Berlin (IBB). Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Der ESF+ fördert im Land Berlin Projekte zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation benachteiligter Menschen. Er unterstützt Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie soziale Inklusion durch thematische Schwerpunkte in Bildung, Fachkräftesicherung und sozialer Integration.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Honorarkräfte
- Sachkosten
- Teilnehmendenausgaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Immobilienanschaffung
- Schuldenausgleich
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Berlin
- Zuverlässige Projektdurchführung
- Nachweis fachlicher und administrativer Kompetenz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Budgetplan
- Lebensläufe der Projektleitung
- Nachweise zur fachlichen Eignung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für die Zielgruppe
Beschreibung
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Berlin fördert kontinuierlich Projekte, die benachteiligte Menschen auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf stärken. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungsträger:innen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Berlin, die ein überzeugendes Konzept zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation vorlegen. Im Fokus stehen Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Fachkräftesicherung, soziale Inklusion und Beratung zu Digitalisierung oder Existenzgründung. Gefördert werden bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben – darunter Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben und Aufwand für Teilnehmende – bei einer Projektdauer von bis zu 36 Monaten. Die Zusammenarbeit mit relevanten Partner:innen, ein strukturiertes Monitoring und nachhaltige Erfolgsindikatoren zählen zu den zentralen Bewertungskriterien. Erfolgreiche Anträge ermöglichen Maßnahmen in kleinen Gruppen oder groß angelegte Pilotvorhaben, die mit einer Kombination aus Pauschalbeträgen und Kosten-je-Einheit-System flexibel abgerechnet werden. ESF+-Projekte tragen dazu bei, sprachliche, soziale und fachliche Barrieren abzubauen und den Zugang zum Arbeitsmarkt chancengleich zu gestalten.
Für die Antragstellung steht das Online-Kundenportal der Investitionsbank Berlin (IBB) rund um die Uhr offen. Ein fachlicher und administrativer Nachweis sowie eine detaillierte Projektbeschreibung mit Budgetplan und Lebensläufen der Projektleitung sind einzureichen. Die ESF+-Förderrichtlinie und Projektauswahlkriterien geben verbindliche Vorgaben zu Fördergegenstand, -zielen und -phasen. Unabhängig vom Zeitpunkt kann jederzeit ein Förderantrag eingereicht werden; jedes Projekt beginnt nach Bewilligung. Die IBB als zwischengeschaltete Stelle unterstützt dabei den kompletten Förderprozess – von der Vorbereitung bis zur Verwendungsnachweisprüfung. So entsteht ein effektives Netzwerk aus Träger:innen und Teilnehmenden, das die soziale Teilhabe in Berlin nachhaltig stärkt.
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