Zuschuss

ESF+ Förderung im Land Berlin

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Berlin fördert Beschäftigung, Ausbildung und Qualifizierung benachteiligter Zielgruppen. Verwaltung und Bewilligung über die Investitionsbank Berlin (IBB). Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Bildung Beratung Unternehmensfinanzierung Existenzgründung Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Förderquote: 40%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Der ESF+ fördert im Land Berlin Projekte zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation benachteiligter Menschen. Er unterstützt Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie soziale Inklusion durch thematische Schwerpunkte in Bildung, Fachkräftesicherung und sozialer Integration.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Honorarkräfte
  • Sachkosten
  • Teilnehmendenausgaben

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Immobilienanschaffung
  • Schuldenausgleich
  • Reisekosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Berlin
  • Zuverlässige Projektdurchführung
  • Nachweis fachlicher und administrativer Kompetenz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Budgetplan
  3. Lebensläufe der Projektleitung
  4. Nachweise zur fachlichen Eignung

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Relevanz für die Zielgruppe

Beschreibung

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Berlin fördert kontinuierlich Projekte, die benachteiligte Menschen auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf stärken. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungsträger:innen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Berlin, die ein überzeugendes Konzept zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation vorlegen. Im Fokus stehen Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Fachkräftesicherung, soziale Inklusion und Beratung zu Digitalisierung oder Existenzgründung. Gefördert werden bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben – darunter Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben und Aufwand für Teilnehmende – bei einer Projektdauer von bis zu 36 Monaten. Die Zusammenarbeit mit relevanten Partner:innen, ein strukturiertes Monitoring und nachhaltige Erfolgsindikatoren zählen zu den zentralen Bewertungskriterien. Erfolgreiche Anträge ermöglichen Maßnahmen in kleinen Gruppen oder groß angelegte Pilotvorhaben, die mit einer Kombination aus Pauschalbeträgen und Kosten-je-Einheit-System flexibel abgerechnet werden. ESF+-Projekte tragen dazu bei, sprachliche, soziale und fachliche Barrieren abzubauen und den Zugang zum Arbeitsmarkt chancengleich zu gestalten.

Für die Antragstellung steht das Online-Kundenportal der Investitionsbank Berlin (IBB) rund um die Uhr offen. Ein fachlicher und administrativer Nachweis sowie eine detaillierte Projektbeschreibung mit Budgetplan und Lebensläufen der Projektleitung sind einzureichen. Die ESF+-Förderrichtlinie und Projektauswahlkriterien geben verbindliche Vorgaben zu Fördergegenstand, -zielen und -phasen. Unabhängig vom Zeitpunkt kann jederzeit ein Förderantrag eingereicht werden; jedes Projekt beginnt nach Bewilligung. Die IBB als zwischengeschaltete Stelle unterstützt dabei den kompletten Förderprozess – von der Vorbereitung bis zur Verwendungsnachweisprüfung. So entsteht ein effektives Netzwerk aus Träger:innen und Teilnehmenden, das die soziale Teilhabe in Berlin nachhaltig stärkt.

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