Zuschuss

ESF+ JTF 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 7, Call Sozialökonomische Betriebe in JTF Regionen

Förderung von sozialökonomischen Betrieben in JTF-Regionen zur Qualifizierung arbeitsmarktferner Personen im Bereich Elektrotechnik und Kreislaufwirtschaft. Anträge ab 01.04.2024 bis Ausschöpfung des Volumens möglich.

Arbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark
Projektstart ab: 01.04.2024

Förderziel

Durchführung von Maßnahmen zur Erweiterung der Qualifikationen und Stärkung der Chancen am Arbeitsmarkt durch ein Beschäftigungsprojekt (Sozialökonomischer Betrieb) im Bereich Elektrotechnik und Kreislaufwirtschaft zur Schaffung befristeter Beschäftigungsangebote für arbeitsmarktferne Personen sowie Unterstützung beim Übergang in reguläre Beschäftigung durch Berufsqualifikationen, sozialpädagogische Betreuung und Gesundheitsangebote.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung von Maßnahmen in JTF-Regionen in Oberösterreich, Steiermark, Kärnten oder Niederösterreich
  • Tätigkeit als Sozialökonomischer Betrieb im Bereich Elektrotechnik
  • Zielgruppen: Langzeitarbeitslose, Arbeitslose, Arbeitssuchende
  • Einhaltung der allgemeinen ESF+/JTF-Bedingungen der Verwaltungsbehörde

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Nachweis über ESF+/JTF-Bedingungen
  4. Lebensläufe des Projektteams

Bewertungskriterien

  • Relevanz für die Zielgruppe
  • Qualität und Praxistauglichkeit der Maßnahme
  • Kosten-Effizienz
  • Einbindung in regionale Netzwerke

Beschreibung

Im Rahmen der Priorität 7 des ESF+ JTF 2021–2027 werden sozialökonomische Betriebe in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark gefördert. Ziel ist die Qualifizierung arbeitsmarktferner Personen im Bereich Elektrotechnik und Kreislaufwirtschaft, die Schaffung befristeter Beschäftigungsangebote sowie die Unterstützung beim Übergang in den ersten Arbeitsmarkt. Im Fokus stehen Berufsqualifikationen, sozialpädagogische Begleitung und Gesundheitsangebote für Langzeit­arbeitslose, Arbeits­lose und Arbeitssuchende. Anträge können ab dem 01.04.2024 bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens gestellt werden; Projektstart ist frühestens ab diesem Datum möglich. Voraussetzung ist der Nachweis als Sozialökonomischer Betrieb im Bereich Elektrotechnik sowie die Einhaltung der ESF+/JTF-Bedingungen.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von Personalaufwendungen, Sachkosten und Reisekosten. Nicht förderfähig sind Immobilienanschaffungen, rückwirkende Kosten und Schuldenausgleich. Die Vergabe richtet sich nach den Kriterien Relevanz für die Zielgruppe, Qualität und Praxistauglichkeit der Maßnahme, Kosten-Effizienz sowie Einbindung in regionale Netzwerke. Zur Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, der Nachweis über ESF+/JTF-Bedingungen und Lebensläufe des Projektteams einzureichen. Unternehmen und gemeinnützige Organisationen finden hier eine passgenaue Finanzierung, um arbeitsmarktferne Personen nachhaltig in technische und grüne Berufsfelder zu integrieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

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