ESF+ JTF 21-27 - Beratungs- und Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten im Rahmen des JTF
Beratungs- und Qualifizierungsförderung im Rahmen des Just Transition Fund (ESF+ JTF) für Unternehmen, Non-Profit-Organisationen, Vereine und Schulen in Kärnten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, Energie- und Ressourceneinsatz und Förderung der Kreislaufwirtschaft. Anträge elektronisch über www.ktn.gv.at/jtf, gültig von 01.02.2024 bis 31.12.2027.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Beratungs- und Qualifizierungsleistungen im Rahmen des Green Deal bzw. des Just Transition Fund (JTF) zur Unterstützung von Unternehmen, Non-Profit-Organisationen, Vereinen und Bildungseinrichtungen in den JTF-Regionen Kärntens bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen, Veränderung des Energie- und Ressourceneinsatzes sowie der Erhöhung von Recycling und Kreislaufwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten der Antragstellung
- Rechnungen außerhalb des Förderzeitraums
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Arbeitsplatz in einer JTF-Region (Völkermarkt, Wolfsberg, Feldkirchen, St. Veit oder Villach Land)
- Hauptwohnsitz in einer JTF-Region für Teilnehmer:innen von Arbeitsmarktprogrammen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben zum Förderungswerber
- Projektbeschreibung und Leistungsplan
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Nachweis der finanziellen, administrativen und operationellen Leistungsfähigkeit
- Rechtskräftig unterzeichneter Antrag
Bewertungskriterien
- Relevanz zum Just Transition Fund
- Angemessenheit der Kosten
- Qualität und Tragfähigkeit des Projektkonzepts
Beschreibung
Im Rahmen des ESF+ Just Transition Fund 2021–2027 fördert das Land Kärnten Beratungs- und Qualifizierungsleistungen zur Minderung von Treibhausgasemissionen, zur Optimierung des Energie- und Ressourceneinsatzes sowie zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Förderwerber:innen können Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und sonstige Vereine, Bildungseinrichtungen sowie Privatpersonen mit Sitz oder Arbeitsplatz in einer der JTF-Regionen Kärntens (Völkermarkt, Wolfsberg, Feldkirchen, St. Veit oder Villach Land) sein. Auch Schulen der Sekundarstufe und Teilnehmer:innen von Arbeitsmarktprogrammen mit Hauptwohnsitz in diesen Gebieten sind antragsberechtigt. Ziel ist, im Sinne des Green Deal den Strukturwandel sozialverträglich zu gestalten und einen nachhaltigen Beitrag zum österreichweiten Klimaschutz zu leisten.
Gefördert werden prüfungsrelevante Ausgaben für Personal, Sach- und Reisekosten; nicht erstattungsfähig sind Kosten der Antragstellung und Rechnungen außerhalb des Förderzeitraums (01.02.2024–31.12.2027). Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien Relevanz zum JTF, Angemessenheit der Kosten sowie Qualität und Tragfähigkeit des Projektkonzepts. Anträge sind elektronisch über die Webseite des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at/jtf) einzureichen und werden in thematischen Calls (mindestens dreimal jährlich) beurteilt. Erforderliche Unterlagen umfassen Angaben zum Förderungswerber:in, Projektbeschreibung mit Leistungs- und Kosten- sowie Finanzierungsplan, Zeitplan, Nachweis der finanziellen, administrativen und operationellen Leistungsfähigkeit sowie den rechtskräftig unterzeichneten Antrag. Dieser Förderaufruf bietet Unternehmen und Organisationen die Chance, mit fachkundiger Beratung und passgenauer Qualifizierung den ökologischen Transformationsprozess in Kärnten aktiv mitzugestalten.