ESF – kofinanzierte Einzelprojekte
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert individuelle Projekte von Schülerinnen und Schülern, die nicht zu einem ESF-Programm gehören, aus ESF-Mittel und nach positivem Beschluss der Arbeitsgruppe Einzelprojekte.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einzelprojekten für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen, die keinem bestehenden ESF-Programm zugeordnet sind und einen positiven Beschluss der Arbeitsgruppe Einzelprojekte erhalten haben.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss von Schülerinnen bzw. Schülern eingereicht werden
- Projekt darf keinem ESF-Programm zugeordnet sein
- Positiver Beschluss der Arbeitsgruppe Einzelprojekte
Bewertungskriterien
- Zielgruppennutzen
- Innovationscharakter
- Umsetzbarkeit
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der ESF-kofinanzierten Einzelprojekte eigeninitiierte Vorhaben von Schülerinnen und Schülern in NRW, die außerhalb etablierter ESF-Programme liegen. Als Zuschuss konzipiert, richtet sich diese Unterstützung an öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen, die Projekte in den Themenfeldern Bildung, Aus- & Weiterbildung, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales aus ESF-Mitteln kofinanzieren. Die Möglichkeit zur Antragstellung besteht fortlaufend und ermöglicht eine bedarfsgerechte Planung sowie Umsetzung innovativer Ideen durch die Antragstellenden. Mit diesem Programm zielt das Land darauf ab, individuelle Lern- und Entwicklungsprozesse zu fördern, die durch reguläre Förderlinien nicht abgedeckt werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen, deren Vorhaben von einer öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtung begleitet wird und noch keinem ESF-Programm zugeordnet ist. Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein positiver Beschluss der Arbeitsgruppe Einzelprojekte sowie die Einreichung durch die Lernenden selbst. Bewertungskriterien umfassen den konkreten Nutzen für die Zielgruppe, den Innovationscharakter und die praktische Umsetzbarkeit. Durch diese Ausrichtung entstehen Maßnahmekonzepte, die sowohl die Qualität der schulischen und außerschulischen Bildungslandschaft stärken als auch individuelle Potenziale entfalten. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit unterstützt Projektideen unmittelbar dann, wenn sie entstehen, und trägt so zu einer lebendigen Lernkultur im Land bei.
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