ESF PLUS-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“
Bundesweites ESF-Plus-Programm BIWAQ zur Förderung von Bildung, Wirtschaft und Arbeit in benachteiligten Quartieren. Anträge können vom 01.08.2025 bis 15.10.2025 im Förderportal Z-EU-S eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
BIWAQ fördert Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur nachhaltigen Integration arbeitsloser bzw. langzeitarbeitsloser Frauen, Männer und Menschen mit Migrationshintergrund in benachteiligten Stadtquartieren und stärkt zugleich die lokale Ökonomie über vorrangig kleine und mittlere Unternehmen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunaler Träger mit aktivem oder ehemaligem Fördergebiet des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ oder „Soziale Stadt“
- Antragseinreichung über das Förderportal Z-EU-S bis zum 15.10.2025
Beschreibung
Das ESF PLUS-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ fördert bundesweit Projekte in benachteiligten Stadtquartieren, die Bildung, Wirtschaft und Soziales miteinander verknüpfen. Ziel ist es, Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote sichtbar in den Quartieren zu verankern und damit nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitslosen und langzeitarbeitslosen Personen zu steigern, sondern zugleich den lokalen Wirtschaftsstandort zu stärken. Vorrangig kleine und mittlere Unternehmen profitieren von Fachkräftemaßnahmen, die etwa im Baugewerbe oder im Bereich Digitalisierung ansetzen. Über Investitionen in Infrastruktur, Stadterneuerung und kulturelles Erbe trägt das Programm dazu bei, Quartiere nachhaltig aufzuwerten und den sozialen Zusammenhalt zu fördern. Als Partner des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ ergänzt BIWAQ investive Maßnahmen um passgenaue Qualifizierungsbausteine, die dem Quartier unmittelbar zugutekommen.
Förderberechtigt sind öffentliche Träger aus Kommunen mit aktiven oder ehemaligen Gebieten des Programms „Soziale Stadt“ bzw. „Sozialer Zusammenhalt“. Insbesondere junge Erwachsene über 18 Jahre, (Langzeit-)Arbeitslose, Nichterwerbstätige, Geringqualifizierte sowie Menschen mit Migrationshintergrund können in Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen individuelle Förderangebote nutzen. Die Einreichung von Anträgen erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal Z-EU-S und ist im Zeitraum vom 01. August bis zum 15. Oktober 2025 möglich. Kommunale Träger sollten dabei die Fördervoraussetzung eines Quartiers mit sozialräumlicher Ausrichtung beachten und ihre Projekte fristgerecht einstellen, um von Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu profitieren.