ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung
Förderprogramm des Freistaates Sachsen für die unbefristete Neuanstellung von MINT-Fachkräften (Innovationsassistent:innen, InnoManager:innen, Transferassistent:innen) mit bis zu 50 % Personalkostenzuschuss. Anträge jederzeit vor Vorhabensbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen unterstützt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung innovativer und technologieorientierter Vorhaben durch Personalkostenzuschüsse für die Neuanstellung von MINT-Fachkräften in Sachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkostenpauschale
Nicht förderfähige Ausgaben
- Beschäftigungsverhältnisse mit Geschäftsführern, Vorständen oder Anteilseignern
- Teilzeitbeschäftigung unter 20 Stunden pro Woche
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- Neu geschaffener Arbeitsplatz ohne Personalersatz
- Unbefristete Einstellung von Innovationsassistent:innen
- Beschäftigungsdauer mindestens 12 Monate
- Gefördertes Personal durfte in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung nicht selbst gekündigt haben
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Beschreibung
Das ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – A – MINT-Fachkräftebindung des Freistaates Sachsen fördert die unbefristete Neuanstellung von hochqualifizierten MINT-Fachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren öffentlichen sowie privaten Trägern. Mit bis zu 50 % Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Personalkosten werden insbesondere Innovationsassistent:innen, InnoManager:innen und Transferassistent:innen unterstützt, die in technologieorientierten Vorhaben Forschungs- und Entwicklungsaufgaben übernehmen, betriebliches Innovationsmanagement implementieren oder Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft realisieren. Förderbeträge liegen je Person zwischen 70.000 € und 90.000 € jährlich, bei Projektlaufzeiten von 12 bis 48 Monaten. Eine Antragstellung ist jederzeit vor Beginn des Vorhabens möglich, sodass Interessierte flexibel auf Innovationsbedarf reagieren können.
Als Förderberechtigte gelten Unternehmen der gewerblichen, Kultur- und Kreativ- sowie Sozial- und Gesundheitswirtschaft, Bildungseinrichtungen, Verbände sowie sonstige Technologiemittler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Es müssen neu geschaffene Vollzeitstellen eingerichtet werden, die Innovationsassistent:innen und Transferassistent:innen mindestens für 12 Monate unbefristet besetzen und InnoManager:innen für bis zu 30 Monate einsetzen. Pro Antragsteller:in sind maximal zwei Innovations- oder Transferassistent:innen bzw. eine InnoManager:in gleichzeitig zulässig. Gefördert werden ausschließlich Personalkostenpauschalen; Geschäftsführer:innen, Teilzeitbeschäftigungen unter 20 Stunden pro Woche und Personalersatz sind ausgeschlossen. Durch die Förderung werden nachhaltige Innovationskapazitäten aufgebaut und der regionale Technologiestandort Sachsen gestärkt.