Zuschuss

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie

Förderung für Gründerinnen in Sachsen: Unterstützung des Lebensunterhalts, der Sozialversicherungskosten sowie ein Kinderbonus, um Gründungshemmnisse abzubauen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen
Fördersumme: 14.520 € gesamt
Projektdauer: 15 Monate

Förderziel

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus volljährige weibliche Gründerinnen mit besonderen Gründungshemmnissen bei ihrer Unternehmensgründung. Gefördert werden Zuschüsse zum Lebensunterhalt, zur Sozialversicherung und ein zusätzlicher Kinderbonus, um die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu erleichtern.

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Volljährige weibliche Person mit Wohnsitz in Sachsen
  • Besondere Gründungshemmnisse (z.B. eigene Migrationserfahrung, alleinerziehend, Berufsrückkehr, pflegende Angehörige, unterdurchschnittliches Einkommen oder gemeinwohlorientierte Gründung)
  • Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Unternehmensgründung und -führung
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch keine Gründung erfolgt sein (Ausnahme: Überführung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb)
  • Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen sind nicht förderfähig

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unternehmenskonzept (Businessplan mit wirtschaftlichen Kennzahlen)
  2. Lebenslauf
  3. Befürwortende Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Bewertungskriterien

  • Nachweis von Fachkunde und Unternehmensführung
  • Vorliegen besonderer Gründungshemmnisse
  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts

Beschreibung

Das Förderprogramm der ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – Teil B: Gründer:innenprämie richtet sich an volljährige Gründer:innen mit Wohnsitz in Sachsen, die bei der Unternehmensgründung mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind. Ziel ist es, unternehmerische Selbstständigkeit zu fördern und Gründungshemmnisse abzubauen. Durch die Bereitstellung von Zuschüssen zum Lebensunterhalt, zur Deckung der Sozialversicherungskosten sowie einem zusätzlichen Kinderbonus wird eine finanzielle Grundabsicherung geschaffen, die den Weg in die Selbstständigkeit erleichtert. Zu den anerkannten Hemmnissen zählen beispielsweise eigene Migrationserfahrungen, alleinerziehende Lebenssituationen, berufliche Rückkehr oder pflegende Tätigkeiten sowie unterdurchschnittliche Einkünfte oder der Fokus auf gemeinwohlorientierte Unternehmenskonzepte.

Das Projekt erstreckt sich über einen Zeitraum von 15 Monaten und sieht eine Gesamtfördersumme von 14.520 € vor. In den ersten sechs Monaten werden neben einem Zuschuss zum Lebensunterhalt auch finanzielle Mittel zur Unterstützung der Sozialversicherungskosten bereitgestellt, während in den darauffolgenden neun Monaten weiterhin Zuschüsse zu den Sozialabgaben gezahlt werden. Zusätzlich wird ein Kinderbonus gewährt, sofern ein betreuungspflichtiges Kind im Haushalt lebt, was insbesondere der besseren Vereinbarkeit von unternehmerischer Tätigkeit und familiären Verpflichtungen dient. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank, wobei ein aussagekräftiges Unternehmenskonzept inklusive wirtschaftlicher Kennzahlen, ein Lebenslauf und eine befürwortende Stellungnahme einer ausgewiesenen fachkundigen Stelle erforderlich sind.

Dieses Förderangebot stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Gründer:innen in Sachsen dar. Durch die gezielte Unterstützung werden strukturelle Barrieren abgebaut und die Chancen auf eine erfolgreiche Existenzgründung verbessert. Dabei wird nicht nur die persönliche, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe gefördert, indem die Rahmenbedingungen für jene verbessert werden, die bislang unter besonderen Gründungshemmnissen litten. Mit diesem Programm wird der Grundstein für nachhaltige Unternehmensentwicklung gelegt, was letztlich zu einer ausgewogeneren wirtschaftlichen Landschaft und zu einer sozialen Inklusion in der regionalen Wirtschaft beiträgt.

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