Zuschuss

EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)

Zuschussförderung in Rheinland-Pfalz für landwirtschaftliche Unternehmen zur Diversifizierung ihrer Einkommensquellen mit bis zu 25% Zuschuss (max. 200.000 €) pro Vorhaben.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Unternehmensgröße: kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 25% der förderfähigen Ausgaben, maximal 200.000 €
Förderquote: 25%

Förderziel

Förderung von Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Einkommensquellen durch selbstständige Tätigkeiten landwirtschaftlicher Unternehmen zur Diversifizierung der Einkünfte im Rahmen des EPLR EULLE.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Energieerzeugungsanlagen aus nachwachsenden Rohstoffen
  • Ausbau von Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen
  • bäuerliche Gastronomie
  • Einzelhandel auf dem Hof
  • bäuerliches Handwerk
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU im Sinne der EU-Definition
  • mindestens 25% Umsatz aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Erreichen oder Überschreiten der Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • durchschnittliche positive Einkünfte der letzten 3 Jahre ≤ 200.000 € pro Jahr
  • Nachweis beruflicher Fähigkeiten und Wirtschaftlichkeit des Investitionskonzepts
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular EULLE-FID
  2. Investitionskonzept
  3. Nachweis beruflicher Qualifikation
  4. Finanzierungsnachweis
  5. Zahlantragsformular
  6. Nachweis der Umsatz- und Ertragsgrenzen

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben (max. 200 000 €) für Investitionen zur Einkommensdiversifizierung. Gefördert werden eigenständige Vorhaben außerhalb der Primärproduktion im Rahmen des EPLR EULLE. Antragsberechtigt sind KMU, die mindestens 25 % ihres Umsatzes aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen erzielen, die gesetzliche Mindestsitzgröße nach der Alterssicherung der Landwirt:innen erfüllen und in den letzten drei Jahren durchschnittlich positive Einkünfte von bis zu 200 000 € ausgewiesen haben. Ein überzeugendes Investitionskonzept, der Nachweis beruflicher Qualifikation sowie die finanzielle Tragfähigkeit sind Voraussetzung für die Unterstützung. Die Auswahl erfolgt in regelmäßigen Auswahlverfahren, Anträge sind fristgerecht beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel einzureichen.

Förderfähig sind Investitionen in Energieerzeugungsanlagen aus nachwachsenden Rohstoffen, wenn keine EEG-Vergütung greift, sowie Maßnahmen im Tourismus und Direktverkauf – etwa Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen (max. 25 Gästebetten), bäuerliche Gastronomie, Hofläden, handwerkliche Produktion oder familien- und altenpflegerische Betreuung. Geförderte Sachanlagen müssen je nach Art fünf bis zwölf Jahre dem Förderzweck dienen. Öffentliche Eigenkapitalbeteiligungen über 25 % und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Mit diesem Programm soll die wirtschaftliche Stabilität ausgebaut, neue Erlösquellen erschlossen und eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums vorangetrieben werden.

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