Zuschuss

Europa-Preis des Landes Kärnten

Auszeichnung für herausragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten zu Europa-Themen mit besonderem Bezug zu Kärnten. Einreichfrist jährlich bis 31. Mai.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.02.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Ausgezeichnet werden herausragende wissenschaftliche Arbeiten (Bakkalaureat, Diplom/Master und Dissertation), die sich mit Europa-Themen und deren Auswirkung und Bedeutung für das Bundesland Kärnten befassen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eine inhaltlich entsprechende wissenschaftliche Abschlussarbeit zu Europa-Themen und deren Auswirkung und Bedeutung für Kärnten
  • Abschlussnote nicht \"Genügend\" oder \"Nicht Genügend\"
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
  • Starker Kärnten-Bezug (z.B. Hauptwohnsitz, Studienort oder Schulabschluss in Kärnten)
  • Auswahl durch eine Jury

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Lebenslauf
  2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  3. Abgeschlossene akademische Abschlussarbeit in Gesamtlänge
  4. Executive Summary der Arbeit (max. 5 Seiten)
  5. Bewertung der Arbeit durch den Betreuer/der Betreuerin
  6. Gutachten des Betreuers/der Betreuerin
  7. Abschlusszeugnis (bei Bachelorarbeit)

Beschreibung

Der Europa-Preis des Landes Kärnten zeichnet jährlich herausragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten (Bakkalaureat, Diplom/Master und Dissertation) zu Europa-bezogenen Fragestellungen mit besonderem Fokus auf deren Auswirkung und Bedeutung für Kärnten aus. Als direkter Zuschuss fördert das Land Kärnten damit Forschungsvorhaben in den Themenfeldern Bildung, Forschung & Innovation sowie Aus- und Weiterbildung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit EU-Staatsbürgerschaft, die an einer österreichischen Hochschule (Universität, Fachhochschule oder Pädagogischer Hochschule) eingeschrieben sind und einen starken Kärnten-Bezug – zum Beispiel über Hauptwohnsitz, Studienort oder Schulabschluss – nachweisen können. Bereits seit 2013 wird der Preis auf unbestimmte Dauer ausgeschrieben, wobei die Einreichung jederzeit möglich ist; die jährliche Frist endet jeweils am 31. Mai.

Voraussetzung für die Bewerbung ist eine inhaltlich qualifizierte Arbeit mit Note besser als „Genügend“, die europäische Themen aus der Perspektive Kärntens beleuchtet und innovative Forschungsansätze verfolgt. Die Vergabe erfolgt durch eine fachkundige Jury, die alle eingereichten Unterlagen bewertet: Lebenslauf, vollständig ausgefülltes Antragsformular, die gesamte Abschlussarbeit sowie eine konzentrierte Executive Summary (maximal 5 Seiten). Hinzu kommen das Gutachten des/der Betreuer:in und – bei Bachelorarbeiten – das Abschlusszeugnis. Der Europa-Preis bietet nicht nur finanzielle Anerkennung für vielversprechende Nachwuchsforscher:innen, sondern trägt auch dazu bei, das europäische Bewusstsein in Kärnten zu stärken und Impulse für grenzüberschreitende Kooperationen zu setzen.

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