Zuschuss

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg

Förderung aus dem ESF+ in Brandenburg zur Stärkung von Beschäftigung, Bildung, sozialer Inklusion und sozialen Innovationen. Die Umsetzung erfolgt in verschiedenen Fachrichtlinien für die Förderperiode 2021–2027. Anträge werden über die ILB gestellt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Brandenburg
Projektstart ab: 01.01.2021

Förderziel

Die Förderung konzentriert sich auf die Bereiche Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative soziale Maßnahmen im Land Brandenburg, um Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der jeweiligen Fachrichtlinien des ESF+ Programm Brandenburg 2021–2027

Beschreibung

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg fördert seit 2021 vielfältige Maßnahmen zur Stärkung von Beschäftigung, Bildung, sozialer Inklusion und sozialer Innovation. Die Förderung orientiert sich an den Fachrichtlinien des Programms für die Förderperiode 2021–2027 und unterstützt Projekte, die Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig voranbringen. Im Zentrum stehen sowohl klassisch ausgerichtete Aus- und Weiterbildungsangebote als auch innovative Sozialmaßnahmen, die neue Wege der Teilhabe und Unterstützung erschließen. Die Mittel stammen in erster Linie aus europäischen und landeseigenen Geldern und werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben. Die Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, während die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zentrale Antragsstelle fungiert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Bildungseinrichtungen einschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Verbände, Privatpersonen sowie öffentliche Einrichtungen im Land Brandenburg. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse tragen zur Finanzierung von Beratungsleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Infrastruktur- und Innovationsprojekten bei und fördern Kooperationen zwischen unterschiedlichen Akteur:innen. Die Förderung erfolgt projektbezogen und in Abhängigkeit von Art und Umfang der Maßnahme; die Anforderungen sind in den jeweiligen Fachrichtlinien des ESF+ Programm Brandenburg 2021–2027 definiert. Die Antragseinreichung ist jederzeit möglich, da die Fördermöglichkeiten fortlaufend geöffnet sind; verbindliche Fristen und detaillierte Regelungen ergeben sich aus den Fachrichtlinien. Ziel ist es, nachhaltige Impulse für den regionalen Arbeitsmarkt, innovative Bildungsstrukturen und inklusive Gesellschaftsmodelle zu setzen und damit den sozialen Zusammenhalt im Land Brandenburg langfristig zu fördern.

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