Zuschuss

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Rheinland-Pfalz

Zuschüsse für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Projekte in Rheinland-Pfalz zur nachhaltigen Beschäftigung, Fachkräftesicherung, lebenslangem Lernen, sozialer Inklusion und Armutsbekämpfung. Projektaufrufe erfolgen regelmäßig.

Arbeit Frauenförderung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung von arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Projekten zur nachhaltigen Beschäftigung, Fachkräftesicherung, lebenslangem Lernen, sozialer Inklusion und Armutsbekämpfung in Rheinland-Pfalz.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Rheinland-Pfalz
  • Akkreditierung bei der ESF-Beratungsstelle
  • Nachweis von Erfahrung und Kompetenz der Antragstellenden
  • Fachlich geeignete Projektmitarbeitende mit praktischer Erfahrung
  • Durchführung der Maßnahme in Rheinland-Pfalz
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Beschreibung

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Rheinland-Pfalz gewährt als Zuschuss vielfältige Fördermittel für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Projekte. Ziel ist die langfristige Schaffung und Sicherung von Beschäftigung, Fachkräftestärkung sowie die Förderung von lebenslangem Lernen, sozialer Inklusion und Armutsbekämpfung. Die Projektaufrufe erscheinen regelmäßig und orientieren sich an den Prioritäten der EU-Strategie „Soziales Europa“. Gefördert werden insbesondere Projekte, die Chancengleichheit in der beruflichen Bildung fördern (ESO 4.6), das lebenslange Lernen stärken (ESO 4.7) oder die aktive Inklusion und Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Gruppen verbessern (ESO 4.8). Mit einem klar strukturierten Wettbewerbsverfahren und professioneller Erstberatung durch die ESF-Beratungsstelle werden aussichtsreiche Vorhaben effizient ausgewählt und begleitet.

Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Rheinland-Pfalz, die über ausgewiesene Erfahrung und fachliche Kompetenzen verfügen. Die Durchführung muss vollständig in Rheinland-Pfalz erfolgen, wobei Teilnehmer:innen Wohn- oder Arbeitsort in der Region aufweisen. Eine Akkreditierung bei der ESF-Beratungsstelle, fachlich geeignete Projektmitarbeitende und der Nachweis von Kooperationen sind zwingende Voraussetzungen. Förderanträge dürfen erst nach formaler Bewilligung des Wettbewerbsverfahrens und vor Beginn des Projekts eingereicht werden. Die Projektdauer ist auf 12 Monate angelegt, um eine planbare und nachhaltige Umsetzung sicherzustellen. Durch enge Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung profitieren Antragstellende von fundierter Unterstützung entlang des gesamten Förderprozesses.

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