Exportgarantien für Investoren
Absicherung des politischen Risikos von Auslandsinvestitionen mit der Bundesgarantie G4 gegen Enteignung und Beschädigung. Anträge sind von 01.03.2024 bis 31.12.2040 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Absicherung von politischen Risiken bei Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Darlehen österreichischer Unternehmen im Ausland durch die Bundesgarantie G4 und Bereitstellung günstiger Refinanzierungskonditionen.
Förderfähige Ausgaben
- Kapitalbeteiligungen
- beteiligungsähnliche Darlehen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Wirtschaftliche Risiken (z.B. Markterfolg, Währungsabwertung)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Austrian Unternehmen mit Beteiligungs- oder Darlehensinvestitionen im Ausland
- Investition in Nicht-OECD-/Nicht-EU-Länder
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Garantie G4
- AGB für Beteiligungsgarantien G4
- Kenntnisnahme der AGB Garantie G4
- SEPA-Lastschrift-Mandat
Beschreibung
Die Exportgarantie G4 der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) sichert politische Risiken bei Auslandsbeteiligungen und beteiligungsähnlichen Darlehen österreichischer Unternehmen in Nicht-OECD- bzw. Nicht-EU-Ländern ab. Mit einer Deckungsquote von bis zu 100 % des Buchwerts schützt die Bundesgarantie G4 vor Enteignung, Vermögensbeschädigung infolge politischer Unruhen sowie Transferbeschränkungen von Erträgen. Die langfristige Absicherung (Laufzeit bis zu 300 Monaten) kann bei Gründungen oder Erwerb von Anteilen an bestehenden ausländischen Gesellschaften ebenso genutzt werden wie bei Finanzierung beteiligungsähnlicher Darlehen. Die Garantie G4 bildet zugleich die Grundlage für günstige Refinanzierungskonditionen, da sie das politische Risiko für Hausbanken minimiert. Antragstellende Unternehmen reichen neben dem ausgefüllten Antragsformular G4 auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beteiligungsgarantien, die Kenntnisnahme der AGB und ein SEPA-Lastschrift-Mandat ein. Die Antragstellung ist online über my.oekb oder schriftlich möglich und bis spätestens 31. Dezember 2040 laufend geöffnet.
Die Garantie G4 kann mit einer Wechselbürgschaftszusage (WB) kombiniert werden, um zusätzlich das Inlandsrisiko zu vermindern und eine optimierte Finanzierung zu realisieren. Wirtschaftliche Risiken wie Markterfolg oder Währungsabwertung bleiben jedoch unversichert und können beispielsweise durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) gedeckt werden. Die Absicherung stärkt nicht nur die internationale Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen, sondern wirkt auch positiv auf die Leistungsbilanz. Interessierte Unternehmen, die eine dauerhafte Investition oder ein beteiligungsähnliches Darlehen im Ausland tätigen, profitieren von der 100 %igen Risikodeckung und der flexiblen Laufzeit. Die sich daraus ergebenden Sicherheitseffekte und günstigen Prämien machen die Bundesgarantie G4 zu einem maßgeschneiderten Instrument der Außenwirtschaftsförderung.
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