Zuschuss

Extremwetterrichtlinie-Wald

Zuschuss für Waldbesitzer:innen in Hessen zur Beseitigung von Schäden durch Extremwetterereignisse. Gefördert werden Kalamitätsbeseitigung, Waldschutzmaßnahmen und Wiederaufforstung. Anträge für Wiederaufforstung bis 01.03. bzw. 01.09. jährlich möglich; Anzeigen für Verkehrssicherung unverzüglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen

Förderziel

Das Land Hessen unterstützt natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts bei der Beseitigung von Waldschäden infolge extremer Wetterereignisse durch Maßnahmen wie Entnahme von Kalamitätshölzern, Waldschutzmaßnahmen und Wiederaufforstung.

Förderfähige Ausgaben

  • Entnahme von Kalamitätshölzern (Verkehrssicherung)
  • Waldschutzmaßnahmen (Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen, Anlegen von Holzlagerplätzen)
  • Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Besitzerin oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Hessen
  • Gemeinschaftsforsten, Forstbetriebsgemeinschaften und rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach Bundeswaldgesetz/Hessischem Waldgesetz
  • Vorhaben müssen im direkten Zusammenhang mit der Beseitigung von Schäden durch extreme Wetterereignisse stehen
  • Bund, Länder und juristische Personen mit ≥ 25 % Bundes- oder Landeskapital sind ausgeschlossen
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümer:innen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über das Agrarportal der WIBank
  2. Nachweis Eigentumsverhältnisse oder Einverständniserklärung
  3. Empfehlung der Nordwestdeutschen forstlichen Versuchsanstalt
  4. Fachliche Stellungnahme des Forstamtes

Beschreibung

In Hessen unterstützt die Extremwetterrichtlinie-Wald die zügige Beseitigung von Schäden in Wäldern, die durch Stürme, Starkregen oder Borkenkäferbefall entstanden sind. Ziel ist die Erhaltung vitaler Waldökosysteme im Förderbereich Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung. Als Zuschuss konzipiert, deckt die Richtlinie die Entnahme von Kalamitätshölzern, präventive und akute Waldschutzmaßnahmen sowie die Wiederaufforstung betroffener Flächen ab. Verkehrssicherungsmaßnahmen können bei Gefahr im Verzug umgehend angezeigt werden; für Wiederaufforstungen gelten die jährlichen Antragsfristen bis zum 1. März für das laufende Kalenderjahr und bis zum 1. September für das Folgejahr. Koordiniert durch das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, fließen die Mittel anteilig aus Landes-, Bundes- und EU-Fördertöpfen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts, kommunale Einrichtungen sowie Gemeinschaftsforsten, Forstbetriebsgemeinschaften und rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen, die forstwirtschaftliche Flächen in Hessen bewirtschaften. Voraussetzung sind der Nachweis von Eigentumsverhältnissen oder eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümer:innen, eine Empfehlung der Nordwestdeutschen forstlichen Versuchsanstalt für geplante Waldschutzmaßnahmen sowie eine fachliche Stellungnahme des zuständigen Forstamtes für Kalamitätenentnahme und Holzlagerplatzanlage. Ausgeschlossen sind Bund, Länder und juristische Personen mit mindestens 25 % Bundes- oder Landesbeteiligung. Förderfähig sind Aufwendungen für die Entnahme von Kalamitätshölzern (Verkehrssicherung), Monitoring und integrierten Pflanzenschutz ohne chemische Mittel, die Anlage Natura-2000-kompatibler Holzlagerplätze sowie Wiederaufforstungsmaßnahmen nach Extremereignissen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Agrarportal der WIBank; erforderliche Unterlagen umfassen das Antragsformular, Eigentumsnachweise, Empfehlungsschreiben der Versuchsanstalt und die forstfachliche Bestätigung des Forstamtes.

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