EZ-Kleinprojektefonds Sachsen (Stiftung Nord-Süd-Brücken) – Auslandsprojekte aus Mitteln des Freistaates Sachsen
Förderprogramm zur Unterstützung entwicklungspolitischer Kleinprojekte von gemeinnützigen Vereinen mit Sitz im Freistaat Sachsen in Ländern des Globalen Südens. Anträge können laufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des EZ-Kleinprojektefonds Sachsen ist es, die materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern unmittelbar zu verbessern und ihre Fähigkeiten zur Lösung bestehender Probleme zu stärken. Gleichzeitig sollen sächsische Träger ihre entwicklungspolitischen Kompetenzen ausbauen, nachhaltige Projektpartnerschaften unterstützen und die zivilgesellschaftliche Verankerung von Entwicklungspolitik in Ostdeutschland fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Betriebsausgaben
- Personalkosten Südpartner
- Verwaltungskosten (max. 4%)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Institutionelle Förderung
- Projekte der Not- und Katastrophenhilfe
- Transportkosten für Hilfstransporte
- Entsendung deutschen Projektpersonals (außer Ausnahmefälle)
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz im Freistaat Sachsen
- Unterstützung von Partnerorganisationen in DAC-Ländern
- Ersteintragung ins Vereinsregister nachgewiesen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Teil A – Antrag auf Förderung eines Auslandsprojekts
- Teil B – Ausgaben- und Einnahmenplan
- Teil C – Projektbeschreibung
- Kopie der aktuellen Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Projektanforderung der Partnerorganisation
- Projektvereinbarung mit Partnerorganisation
- Kinder- und Jugendschutzpolicy (wenn zutreffend)
Bewertungskriterien
- Entwicklungspolitischer Bezug
- Nachhaltigkeit
- Effizienz der Mittelverwendung
- Qualität der Partnerschaft
Beschreibung
Der EZ-Kleinprojektefonds Sachsen der Stiftung Nord-Süd-Brücken unterstützt eingetragene gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen dabei, entwicklungspolitische Kleinprojekte im Globalen Süden umzusetzen. Ziel ist es, die materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen nachhaltig zu verbessern und deren Problemlösekompetenzen zu stärken. Gefördert werden Projekte in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Klima- und Umweltschutz, Landwirtschaft sowie Energieeffizienz. Dabei können bis zu 75 % der Gesamtkosten übernommen werden, in Uganda sogar bis zu 80 %. Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 € pro Projekt bei einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Antragsberechtigt sind auch migrantisch-diasporische Nichtregierungsorganisationen (NRO), die ehrenamtliche Strukturen aufrechterhalten und spezielle Expertise vor Ort einbringen. Finanzierungspläne, Satzungskopie, Freistellungsbescheid, Projektbeschreibung und partnerschaftliche Vereinbarungen bilden die formale Grundlage der Antragstellung, die fortlaufend möglich ist.
Durch den Fonds gewinnen sächsische Träger wertvolle Erfahrungen in Planung, Durchführung und Abrechnung von Auslandsprojekten. Qualifizierungsangebote in Form von Webinaren und Präsenzseminaren zu Antragstellung, Monitoring und Verwendungsnachweis fördern den Austausch und stärken fachliche Kompetenzen. Die Auswahl erfolgt anhand entwicklungspolitischer Relevanz, Nachhaltigkeit, Effizienz in der Mittelverwendung und Qualität der Partnerschaften. Geförderte Maßnahmen reichen von Investitions- und Betriebsausgaben über Personalkosten des Südpartners bis zu Verwaltungskosten (max. 4 %). Ausschlüsse betreffen institutionelle Förderungen, Katastrophenhilfe und deutsche Projektpersonalkosten, sofern nicht Ausnahmen greifen. Mit dem EZ-Kleinprojektefonds Sachsen werden nicht nur wirkungsvolle Projekte im Globalen Süden realisiert, sondern auch die zivilgesellschaftliche Verankerung von Entwicklungspolitik in Ostdeutschland nachhaltig gestärkt.
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