EZ-Kleinprojektefonds
Der EZ-Kleinprojektefonds fördert entwicklungspolitische Klein- und Kleinstprojekte im Globalen Süden mit bis zu 50.000 Euro. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Der EZ-Kleinprojektefonds ermöglicht gemeinnützigen Organisationen, entwicklungspolitische Klein- und Kleinstprojekte von Partnerorganisationen im Globalen Süden zu unterstützen und dadurch die Lebensbedingungen armer und benachteiligter Menschen nachhaltig zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Investkosten
- Honorarkosten
- Personalkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit
- Sitz in Deutschland
- Unterstützung entwicklungspolitischer Klein- und Kleinstprojekte im Globalen Süden
- Kooperation mit Partnerorganisationen gemäß DAC-Liste
Beschreibung
Der EZ-Kleinprojektefonds eröffnet gemeinnützigen Organisationen in Deutschland die Chance, entwicklungspolitische Klein- und Kleinstprojekte von Partnerorganisationen im Globalen Süden mit Zuschüssen von bis zu 50.000 Euro zu unterstützen. Bundesweit ansässige Vereine, Kapitalgesellschaften, Stiftungen sowie Treuhandstiftungen können fortlaufend Anträge einreichen und so lokale Initiativen fördern, die auf nachhaltige Verbesserungen der Lebensbedingungen benachteiligter Gemeinschaften abzielen. Im Fokus stehen partizipative Planungsansätze, die Selbsthilfe stärken und langfristige Perspektiven schaffen. Durch enge Zusammenarbeit mit Projektpartner:innen gemäß der DAC-Länderliste werden Vorhaben realisiert, die sowohl landwirtschaftliche Entwicklung als auch ländlichen Wandel vorantreiben. Die Förderbereiche umfassen Entwicklungszusammenarbeit sowie Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung, wodurch besonders landeskulturelle und ökologische Initiativen profitieren.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Träger:innen mit Sitz in Deutschland, die Bau- und Investitionskosten, Honorarkosten, Personalkosten oder Sachkosten abdecken möchten. Voraussetzung für die Bewilligung ist eine formale Träger:innenprüfung (Teil A), in der Gemeinnützigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen bestätigt werden, gefolgt von einem detaillierten Projektantrag (Teil B) samt Finanzierungsplan (Teil C). Nach positiver Prüfung können Mittel bedarfsgerecht abgerufen und zeitnah an Projektpartner:innen vor Ort transferiert werden. Ein Eigenmittelanteil ist in der Regel nachzuweisen, um die Ko-Finanzierung sicherzustellen. Der gesamte Antragsprozess wird durch umfassende Leitfäden begleitet, die zu Fördervoraussetzungen, Träger:innenprüfung, Projektantragstellung, Projektdurchführung und Abrechnung detaillierte Erläuterungen liefern. Anträge können jederzeit gestellt werden, da keine festen Fristen existieren. Der EZ-Kleinprojektefonds legt großen Wert auf Transparenz und partnerschaftliche Umsetzung, wodurch er sich als bewährtes Instrument in der Entwicklungszusammenarbeit etabliert hat.
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