Zuschuss

EZA-Leitprojekt

Förderrichtlinie für das Wiener EZA-Leitprojekt dient der thematischen und regionalen Schwerpunktsetzung der Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Wien, zeichnet sich durch einen signifikant höheren Förderbetrag sowie durch die Mitgestaltung des Projektinhalts durch die Fördergeberin aus.

Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Thematische und regionale Schwerpunktsetzung der Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Wien.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Wien
  • Erfahrene entwicklungspolitische Organisationen lt. EZA-Gesetz
  • Entspricht den Kriterien der Förderrichtlinie EZA-Leitprojekt

Beschreibung

Die Förderrichtlinie des Wiener EZA-Leitprojekts setzt klare thematische und regionale Schwerpunkte in der Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Wien. Sie zeichnet sich durch besonders hohe Zuschusshöhen aus und ermöglicht der Fördergeberin, inhaltliche Mitgestaltungsrechte im Projektverlauf wahrzunehmen. Im Fokus stehen Vorhaben, die nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in Partnerschaft mit ausgewählten Regionen fördern sowie entwicklungspolitische Impulse setzen. Die Bereitstellung signifikanter Fördersummen soll erfahrenen entwicklungspolitischen Organisationen eine wirkungsvolle Projektplanung und -umsetzung ermöglichen und damit zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Partnerregionen beitragen.

Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Wien, die gemäß EZA-Gesetz über nachgewiesene Expertise in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit verfügen und die Kriterien der Förderrichtlinie erfüllen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich; eine Bindefrist besteht nicht. Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten ein rechtmäßiger Sitz in Wien, die Anerkennung als erfahrende entwicklungspolitische Organisation gemäß EZA-Gesetz sowie die in der Förderrichtlinie definierten Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wodurch Eigenmittel- und Ko-Finanzierungsanteile zur Stärkung der lokalen Wirkungspartner:innen eingebracht werden können. Erfahrene Organisationen erhalten hierdurch eine maßgeschneiderte Unterstützung, um innovative Projektideen umzusetzen und einen nachhaltigen Beitrag zur globalen Entwicklungszusammenarbeit zu leisten.

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