F&E-Vorhaben in Unternehmen
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in hessischen Unternehmen mit bis zu 500.000 € Zuschuss (max. 50 % der förderfähigen Ausgaben). Einreichungen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit industriellem Forschungs- oder experimentellem Entwicklungscharakter zur Stärkung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale des Standorts Hessen und zur Umsetzung der Hessischen Innovationsstrategie.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Auftragsforschung
- Investitionen im Rahmen von Mietkaufverträgen
- Instrumente und Ausrüstungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grundstückserwerb
- Bauleistungen
- Umsatzsteuer
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen
- KMU oder kleines Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung
- Forschungscharakter der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Exposé oder Entwurf
- Stunden- und Tätigkeitsnachweise
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Wissenschaftliche und technische Kompetenz
- Beitrag zur Hessischen Innovationsstrategie
- Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit
Beschreibung
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen erhalten im Rahmen des EFRE-Programms „F&E-Vorhaben in Unternehmen“ eine nicht rückzahlbare Projektförderung zur Umsetzung industrieller Forschungs- oder experimenteller Entwicklungsprojekte. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung können Zuschüsse von bis zu 500.000 € beantragen – das entspricht einer Förderquote von 25 % bis 50 % der förderfähigen Ausgaben. Abgedeckt werden Personalaufwendungen, Sachkosten, Auftragsforschung, Mietkaufinvestitionen, Instrumente und Ausrüstungen, Abschreibungen sowie Ausgaben für Beratung und Dienstleistungen. Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel bis zu 36 Monate. Ziel ist die Stärkung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale Hessens im Sinne der Hessischen Innovationsstrategie sowie die Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in einem der Zukunftskompetenzfelder. Eine kontinuierliche Antragseinreichung ist jederzeit möglich.
Interessierte Unternehmen werden von der HA Hessen Agentur fachlich begleitet, während die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen die Bewilligung und Auszahlung übernimmt. Der Antrag umfasst eine detaillierte Vorhabenbeschreibung, einen Finanzierungsplan und Nachweise zu Stunden und Tätigkeiten. Die Auswahl erfolgt anhand der Innovationshöhe, wissenschaftlich-technischen Kompetenz, Beitrag zur Innovationsstrategie und Machbarkeit. Ein Beratungsgremium gibt Förderempfehlungen ab, die finale Entscheidung trifft die WIBank. Zu beachten sind beihilferechtliche Vorgaben (EU-AGVO) und die getrennte Abrechnung aller förderfähigen Aufwendungen. Nach Bewilligung sichern regelmäßige Berichte, Nachweise und ein abschließender Verwendungsnachweis Transparenz und Projektfortschritt. So bleibt sichergestellt, dass innovative Entwicklungsvorhaben zielgerichtet realisiert und Hessens Innovationsstandort nachhaltig gestärkt werden.
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