F2-Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Bibliotheken
Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Bibliotheken in Bayern mit überregionaler Bedeutung, ausgenommen Vorhaben in München und Nürnberg. Anträge bis 1. Oktober für das Folgejahr möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Bibliotheken in Bayern, die überregionale Bedeutung haben, finanziert aus dem Kulturfonds Bayern.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung von Bibliotheken mit überregionaler Bedeutung
- RFID-Umstellung
- Einrichtung von Fahrbüchereien
- Errichtung und Ausstattung von Lernräumen und -studios
- Anschaffungen für digitale Leseförderung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Personal- oder Geschäftskosten
- Maßnahmen unter 10.000 € Gesamtkosten
- Mehrfachförderung aus staatlichen Mitteln
- Maßnahmen in München und Nürnberg ohne bayernweite Bedeutung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuwendungsfähige Kosten mindestens 10.000 €
- Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein
- Überregionale Bedeutung des Vorhabens
- Keine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen
- Ausgeschlossen: Maßnahmen in München und Nürnberg ohne bayernweite Bedeutung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Zeitraum und Ort
- Baubeschreibung mit Raumkonzept
- Planunterlagen (ggf.)
- Nachweis über wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Inhaltliche Qualität des Projekts
- Überregionale Bedeutung
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung
Die F2-Förderung unterstützt gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und sonstige Vereine bei investiven Maßnahmen an nichtstaatlichen Bibliotheken in Bayern mit überregionaler Bedeutung – ausgenommen Projekte in München und Nürnberg ohne bayernweite Relevanz. Gefördert werden insbesondere der Neubau sowie die Errichtung und Ausstattung von Bibliotheksräumen, die Umstellung auf RFID-Technik, die Einrichtung von Fahrbüchereien, die Schaffung von Lernräumen und -studios sowie Anschaffungen zur digitalen Leseförderung. Der Zuschuss kann bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten abdecken, maximal jedoch 1 Mio. €. Voraussetzung ist ein Mindestvolumen von 10 000 € und der Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Vorhabensbeginn darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfolgt sein, und eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Programmen ist ausgeschlossen. Die inhaltliche Qualität und die überregionale Bedeutung des Projekts bilden zentrale Bewertungskriterien.
Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden, um für das folgende Jahr berücksichtigt zu werden. Gefordert werden eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zeit- und Ortsangabe, eine Baubeschreibung einschließlich Raumkonzept, gegebenenfalls Planunterlagen, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst stellt die Mittel aus dem Kulturfonds Bayern bereit und sorgt gemeinsam mit den Bezirksregierungen für eine transparente und fachkundige Prüfung. Die F2-Förderung eröffnet Bibliotheken im gesamten Freistaat die Chance, ihre Infrastruktur modern und zukunftsfähig zu gestalten und damit Lesekultur und Wissensvermittlung nachhaltig zu stärken.
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