Zuschuss

F5-Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Literaturpflege

Förderung innovativer Veranstaltungen der Literaturpflege von nichtstaatlichen und nichtkommerziellen Trägern in ganz Bayern (ausgenommen München und Nürnberg). Anträge jährlich bis zum 1. Oktober bei der zuständigen Bezirksregierung.

Kultur Medien

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Bis zu 1.000.000 €
Förderquote: 30%

Förderziel

Förderung innovativer Veranstaltungen der Literaturpflege von nichtstaatlichen und nichtkommerziellen Trägern mit überörtlicher oder überregionaler Bedeutung in Bayern, ausgenommen Vorhaben in München und Nürnberg.

Förderfähige Ausgaben

  • abgegrenzte Projektkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • laufende Betriebskosten
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten unter 10.000 €
  • Mehrfachförderung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nichtstaatlicher und nichtkommerzieller Träger
  • Zuwendungsfähige Gesamtkosten mindestens 10.000 €
  • Projekt darf noch nicht begonnen sein
  • Keine Mehrfachförderung aus staatlichen Quellen
  • Ausschluss von Vorhaben in München und Nürnberg
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ort und Zeitraum der Veranstaltung
  2. Angaben zu beteiligten Literaten und Werken

Bewertungskriterien

  • inhaltliche Qualität des Projekts
  • überörtliche oder überregionale Bedeutung

Beschreibung

Der Kulturfonds Bayern unterstützt seit seiner Gründung innovative literarische Veranstaltungen von nichtstaatlichen und nichtkommerziellen Träger:innen in ganz Bayern – mit Ausnahme der Städte München und Nürnberg. Gefördert werden Projekte mit überörtlicher oder überregionaler Bedeutung, die sich durch inhaltliche Qualität und kreative Konzepte auszeichnen. Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Interessenverbände, Kommunen und Privatpersonen, die Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von mindestens 10.000 € planen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1 Mio. €. Ausgenommen sind laufende Betriebskosten und Mehrfachförderungen aus staatlichen Quellen. Die Auswahl erfolgt anhand klar definierter Kriterien: Die inhaltliche Qualität und die Reichweite der Veranstaltung stehen im Vordergrund.

Der jährliche Anmeldeschluss für den Kulturfonds Bayern – Bereich Kunst liegt am 1. Oktober. Die Verantwortlichkeit für die erste Prüfung der Anträge obliegt der jeweiligen Bezirksregierung, in deren Bezirk das Projekt stattfindet beziehungsweise in der sich der Sitz der Antragsteller:innen befindet. Zur Antragseinreichung müssen Veranstaltungsort und -zeit sowie Angaben zu beteiligten Autor:innen und Werken vorgelegt werden. Die abschließende Entscheidung trifft das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst jeweils im Frühjahr des Folgejahres. Durch die Förderung soll die regionale Vielfalt der Literaturlandschaft gestärkt und bayerische Kulturschaffende bei der Konzeption anspruchsvoller Projekte unterstützt werden.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.