Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Fachkräfte-/Lehrausbildungen (Förderung von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - FLA
Berufsbegleitende Förderung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung für Zeitarbeitskräfte durch gewerbliche Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen. Schwerpunkt Metall- und Elektrotechnik, Jahreskontingent 200 Plätze. Gültig 01.01.2023–31.12.2025. Antrag über SWF-Onlineportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausbildung von Zeitarbeitskräften mit abgebrochener oder fehlender Lehre zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung und Qualifizierung zur Fachkraft, insbesondere in Metall- und Elektrotechnik.
Förderfähige Ausgaben
- Kurs- und Prüfkosten
- Kosten für Unterlagen
- Gebühren
- Lohn-/Gehaltskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen
- Registrierung im SWF-Onlineportal
- Keine wirtschaftliche Verflechtung mit Bildungseinrichtung
- Abschluss der SWF-Rahmenvereinbarung
- Zeitarbeitskraft ab Beginn bis Ende der Ausbildung in ununterbrochenem Arbeitsverhältnis
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Firmenbuchauszug (bei Erstregistrierung)
- Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung)
- Angebot der gelisteten Aus- und Weiterbildungseinrichtung
- Datenschutz-Einwilligungserklärung der Zeitarbeitskraft
- Versicherungsdatenauszug (VDA) der Zeitarbeitskraft
- Dienstvertrag und Überlassungsmitteilung § 12 AÜG
- Erhebungsbogen der Zeitarbeitskraft
- Rechnung(en) der Weiterbildungseinrichtung
- Zahlungsnachweis(e)
- Teilnahmebestätigung(en)
- Lehrabschlussprüfungszeugnis
- Zeugnis(se)/Zertifikat(e)
- optional Praxisnachweise
- optional Lohn-/Gehaltszettel
- optional Begründung bei E-Learning/Überschreitung Fördergrenzen
- De-minimis-Erklärung
- ÖGK-Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Die Förderinitiative Fachkräfte-/Lehrausbildungen (FLA) des Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) unterstützt gewerbliche Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen in ganz Österreich bei der berufsbegleitenden Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung. Ein jährliches Kontingent von 200 Plätzen steht insbesondere Zeitarbeitskräften mit abgebrochener oder fehlender Lehrausbildung zur Verfügung. Im Fokus stehen Fachrichtungen der Metall- und Elektrotechnik, aber auch betriebslogistische und kaufmännische Ausbildungsgänge. Die Maßnahme läuft von 01.01.2023 bis 31.12.2025 und umfasst eine maximale Projektdauer von 12 Monaten. Gefördert werden Kurs- und Prüfkosten, Lehrunterlagen, Gebühren sowie begleitend anteilige Lohn- und Gehaltskosten. Voraussetzung ist die Registrierung des Unternehmens im SWF-Onlineportal, der Abschluss der SWF-Rahmenvereinbarung sowie ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis der Teilnehmenden während der gesamten Ausbildungsdauer. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit der Bildungseinrichtung ist ausgeschlossen.
Der Antrag ist über das SWF-Onlineportal einzubringen; sämtliche Unterlagen müssen spätestens sechs Monate nach Abschluss der Fachkräfte-/Lehrausbildung vollständig hochgeladen werden. Notwendige Nachweise umfassen u. a. Firmenbuchauszug und Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung), Datenschutzeinwilligung und Versicherungsdatenauszug der Zeitarbeitskraft, Dienstvertrag sowie Rechnung und Zahlungsbeleg der Ausbildungseinrichtung, Teilnahmebestätigung, Lehrabschlussprüfungszeugnis und De-minimis-Erklärung. Durch die Förderung sollen qualifizierte Fachkräfte entstehen, die den Anforderungen des Arbeitsmarkts in technischen und kaufmännischen Bereichen besser gerecht werden. Interessierte Unternehmen können detaillierte Informationen zu Förderrichtlinien und Fristen im SWF-Onlineportal unter www.swf-akue.at einsehen.
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