Zuschuss

Fachkräfterichtlinie zur Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen

Förderung von bedarfsgerechten regionalen und übergreifenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in Sachsen als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge für regionale Maßnahmen laufend möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: bis zu 90%

Förderziel

Förderung von bedarfsgerechten regionalen und übergreifenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in Landkreisen, kreisfreien Städten und weiteren Trägern im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung demografischer, struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Region.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten und Übernachtungskosten innerhalb der EU

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investive Ausgaben
  • Abschreibungen für Ausstattungsgegenstände (ausgenommen technische Geräte)
  • Auslandsreise- und Übernachtungskosten außerhalb der EU
  • Pauschalen
  • Unternehmensberatung
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt muss eine regionale Fachkräfteallianz etabliert sein.
  • Regionale Maßnahmen müssen zentrale Zielstellungen der Fachkräftestrategie Sachsen unterstützen und durch die regionale Fachkräfteallianz priorisiert sein.
  • Für Projekte, die über bestehende Förderprogramme oder gesetzliche Leistungen finanziert werden können, wird keine Förderung gewährt.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung / Maßnahmebeschreibung (VD 61033)
  2. Stellungnahme der regionalen Fachkräfteallianz (VD 61030)
  3. Nachweis über Eigenmittel
  4. Antragsformular SAB (sabre61029)

Bewertungskriterien

  • Positive Stellungnahme der regionalen Fachkräfteallianz
  • Formelle Förderfähigkeit gemäß Richtlinie
  • Inhaltliche Relevanz im Rahmen der Fachkräftestrategie Sachsen

Beschreibung

Die Fachkräfterichtlinie zur Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen fördert bedarfsgerechte regionale und übergreifende Maßnahmen zur Stärkung des Fachkräftepotenzials. In der Förderregion Sachsen kommen Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Kommunen sowie natürliche und juristische Personen in Betracht, die Projekte im Bereich Arbeit, Regionalförderung, Arbeit & Soziales oder Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung durchführen. Gefördert werden Initiativen wie Fachkräftekampagnen, eLearning-Vorhaben, Netzwerke zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte und Modellprojekte zur Qualitätssicherung. Das nicht rückzahlbare Fördervolumen beläuft sich auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, darunter Personalaufwendungen, Sachkosten sowie Reise- und Übernachtungskosten innerhalb der EU. Investive Ausgaben, Auslandsreisen außerhalb der EU, Pauschalen oder reine Konzeptionsleistungen ohne Umsetzungsbezug bleiben unberücksichtigt.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Priorisierung durch eine etablierte regionale Fachkräfteallianz im jeweiligen Landkreis oder in der kreisfreien Stadt. Antragstellende reichen eine Projektbeschreibung (VD 61033), die positive Stellungnahme der Fachkräfteallianz (VD 61030), den Nachweis über Eigenmittel und das Antragsformular SAB (sabre61029) ein. Die fachliche Auswahl trifft die SAB nach formaler Prüfung und inhaltlicher Relevanz im Rahmen der sächsischen Fachkräftestrategie. Anträge für regionale Maßnahmen können fortlaufend gestellt werden; übergreifende Vorhaben bedürfen eines gesonderten Projektaufrufs durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Die Richtlinie trägt dazu bei, die demografischen, strukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der sächsischen Regionen gezielt zu adressieren und langfristig attraktive Arbeits- und Ausbildungsstandorte zu schaffen.

Antrag starten →