Fachkurse (ESF Plus 2021–2027)
Fachkurse (ESF Plus 2021–2027) in Baden-Württemberg: Zuschüsse zur Teilnahmegebühr für überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge. Anträge rechtzeitig vor Kursbeginn, empfohlen im Zeitraum 1.9. bis 31.8. eines Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung überbetrieblicher Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung von Erwerbstätigen, mit Schwerpunkt auf Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen, Unternehmer:innen, Gründungswilligen, Wiedereinsteiger:innen sowie Teilnehmenden ab 55 Jahren oder ohne Berufsabschluss.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahmegebühren
Nicht förderfähige Ausgaben
- Mehrwertsteuer
- Übernachtungskosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellende Bildungseinrichtungen müssen seit mindestens 3 Jahren überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge anbieten
- Nachweis der Zuverlässigkeit und Gewähr für eine merkblattkonforme Durchführung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Fachkurse
- Anlage 1 Kursübersicht
- Zielgruppenabfrage
- Nachweis Marktaktivität (mindestens 3 Jahre)
- Kalkulation der Teilnahmegebühr
- Legitimationsnachweis
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Förderspezifikationen
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Zielgruppengerechte Ausgestaltung
Beschreibung
Das ESF-Plus-Förderprogramm Fachkurse in Baden-Württemberg richtet sich an öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die seit mindestens drei Jahren überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge anbieten. Es unterstützt Klein- und Mittelunternehmen sowie deren Beschäftigte, Unternehmer:innen, Freiberufler:innen, Gründungswillige, Wiedereinsteiger:innen und Teilnehmende ab 55 Jahren oder ohne Berufsabschluss bei der beruflichen Anpassungsfortbildung. Mit Fokus auf Aus- und Weiterbildung, Frauenförderung und sozialer Teilhabe fördert die Förderlinie den Erwerb, Erhalt und Ausbau von Fachkenntnissen in Präsenz-, Digital- oder Blended-Learning-Formaten. Die überbetrieblichen Kurse umfassen 8 bis 160 Unterrichtseinheiten und müssen innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
Gefördert werden ausschließlich Teilnahmegebühren bis maximal 6.000 € (ohne Mehrwertsteuer), wobei ein Zuschuss von 30 % gewährt wird. Für Teilnehmende, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, sowie für Personen ohne Berufsabschluss steigt der Fördersatz auf 70 %. Der Höchstbetrag je Bewilligung liegt bei 250.000 €. Anträge sind rechtzeitig vor Kursbeginn – empfohlen im Zeitraum 1. September bis 31. August – bei der zuständigen Förderbank einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen u. a. Antragsformular, Kursübersicht, Zielgruppenabfrage, Nachweis der Marktaktivität, Kalkulation der Teilnahmegebühren sowie Legitimationsnachweise. Die Antragstellung ist fortlaufend bis Ende 2027 möglich.
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