Zuschuss

Fachkurse (ESF Plus 2021–2027)

Fachkurse (ESF Plus 2021–2027) in Baden-Württemberg: Zuschüsse zur Teilnahmegebühr für überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge. Anträge rechtzeitig vor Kursbeginn, empfohlen im Zeitraum 1.9. bis 31.8. eines Jahres möglich.

Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: bis 250.000 € je Bewilligung
Förderquote: 30% - 70%
Projektstart ab: 01.01.2022
Projektdauer: 6 Monate

Förderziel

Förderung überbetrieblicher Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung von Erwerbstätigen, mit Schwerpunkt auf Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen, Unternehmer:innen, Gründungswilligen, Wiedereinsteiger:innen sowie Teilnehmenden ab 55 Jahren oder ohne Berufsabschluss.

Förderfähige Ausgaben

  • Teilnahmegebühren

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Mehrwertsteuer
  • Übernachtungskosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellende Bildungseinrichtungen müssen seit mindestens 3 Jahren überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge anbieten
  • Nachweis der Zuverlässigkeit und Gewähr für eine merkblattkonforme Durchführung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Fachkurse
  2. Anlage 1 Kursübersicht
  3. Zielgruppenabfrage
  4. Nachweis Marktaktivität (mindestens 3 Jahre)
  5. Kalkulation der Teilnahmegebühr
  6. Legitimationsnachweis

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Förderspezifikationen
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Zielgruppengerechte Ausgestaltung

Beschreibung

Das ESF-Plus-Förderprogramm Fachkurse in Baden-Württemberg richtet sich an öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die seit mindestens drei Jahren überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge anbieten. Es unterstützt Klein- und Mittelunternehmen sowie deren Beschäftigte, Unternehmer:innen, Freiberufler:innen, Gründungswillige, Wiedereinsteiger:innen und Teilnehmende ab 55 Jahren oder ohne Berufsabschluss bei der beruflichen Anpassungsfortbildung. Mit Fokus auf Aus- und Weiterbildung, Frauenförderung und sozialer Teilhabe fördert die Förderlinie den Erwerb, Erhalt und Ausbau von Fachkenntnissen in Präsenz-, Digital- oder Blended-Learning-Formaten. Die überbetrieblichen Kurse umfassen 8 bis 160 Unterrichtseinheiten und müssen innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.

Gefördert werden ausschließlich Teilnahmegebühren bis maximal 6.000 € (ohne Mehrwertsteuer), wobei ein Zuschuss von 30 % gewährt wird. Für Teilnehmende, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, sowie für Personen ohne Berufsabschluss steigt der Fördersatz auf 70 %. Der Höchstbetrag je Bewilligung liegt bei 250.000 €. Anträge sind rechtzeitig vor Kursbeginn – empfohlen im Zeitraum 1. September bis 31. August – bei der zuständigen Förderbank einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen u. a. Antragsformular, Kursübersicht, Zielgruppenabfrage, Nachweis der Marktaktivität, Kalkulation der Teilnahmegebühren sowie Legitimationsnachweise. Die Antragstellung ist fortlaufend bis Ende 2027 möglich.

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