Zuschuss

Fahrdienste für Menschen mit Behinderung

Förderung von Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung in Kärnten für voll- und halbinternen Leistungen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung von Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung einschließlich des erforderlichen Begleitpersonals bei Inanspruchnahme von voll- und halbinternen Leistungen durch das Land Kärnten.

Förderfähige Ausgaben

  • Kilometertarife für Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr
  • Kosten für Fahrdienste durch beauftragte Busunternehmen
  • Kosten für Fahrdienste mit Bussen der betreuenden Einrichtung
  • Kosten für Begleitpersonal

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Inanspruchnahme einer halb- oder vollinternen Wohn- oder Beschäftigungsleistung gemäß §§ 10, 11, 13 K-ChG

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Rechnung der Busunternehmen
  3. Routenplanung

Beschreibung

Das Förderprogramm „Fahrdienste für Menschen mit Behinderung“ des Landes Kärnten unterstützt Träger:innen von voll- und halbinternen Wohn- sowie Beschäftigungsleistungen dabei, barrierefreie Mobilitätsangebote umzusetzen. Im Rahmen eines zuschussfinanzierten Modells werden Beförderungskosten durch beauftragte Busunternehmen ebenso gefördert wie Fahrdienste mit den Bussen der betreuenden Einrichtung. Ergänzend zählt die Bezuschussung von Kilometerpauschalen für gelegentliche Schülerfreifahrten sowie der Einsatz von Begleitpersonals zu den förderfähigen Leistungen. Antragsberechtigt sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die gemäß §§ 10, 11 und 13 K-ChG Menschen mit Behinderung transportieren. Das Programm ist fortlaufend geöffnet, sodass flexibel auf Mobilitätsbedarfe reagiert werden kann.

Für eine Antragstellung ist die Einreichung eines formlosen Antrags beim Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung 4) erforderlich. Beizulegen sind die Rechnungen der ausführenden Busunternehmen sowie eine detaillierte Routenplanung. Die Abrechnung erfolgt anhand des Tarifblatts „Kilometertarife für Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr“, und eine sachliche Rechnungskontrolle stellt die korrekte Förderhöhe sicher. Durch den kontinuierlich verfügbaren Zuschussrahmen können Träger:innen kurzfristig planen und Mobilitätsbarrieren nachhaltig abbauen. Das transparente Verfahren schafft eine verlässliche Basis, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in Kärnten weiter zu stärken.

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