Zuschuss

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag für Eltern in Wien. Bis 2021 stehen 1.500 € pro Kind / 500 € ab 18 Jahren zu, ab 01.01.2022 erhöht auf 2.000 € / 650 €. Anträge sind monatlich ab Geburt des Kindes möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: 2.000 € pro Jahr (bis 18 Jahre), 650 € pro Jahr (ab 18 Jahre)

Förderziel

Direktsteuerliche Entlastung von Eltern pro Kind, um Erwerbsanreize und die finanzielle Situation von Familien zu verbessern.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Reduziert die zu zahlende Einkommensteuer höchstens auf null

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular E 30
  2. Beilage L 1k oder L 1k-bF
  3. Arbeitnehmerveranlagung (optional)

Beschreibung

Der Familienbonus Plus entfaltet in Wien eine unmittelbare Entlastungswirkung für Eltern, indem er als steuerlicher Absetzbetrag die Einkommensteuer pro Kind verringert. Für Kinder bis 18 Jahren beträgt der Absetzbetrag aktuell bis zu 2.000 € jährlich, für Jugendliche ab 18 Jahren 650 € pro Jahr. Dieser Betrag erhöht seit dem 1. Jänner 2022 die bisher geltenden Zeiten von 1.500 € bzw. 500 € deutlich. Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe, wahlweise durch die familienbeihilfenbeziehende Person und deren Partner:innen oder eine unterhaltsverpflichtete Person mit Anspruch auf Unterhaltsabsetzbetrag. Die Geltendmachung erfolgt über das Formular E 30 beim Arbeitgeber oder optional im Rahmen der Arbeitnehmer:innenveranlagung. Ergänzend sind die Beilage L 1k beziehungsweise L 1k-bF beizulegen, um besondere familiäre Änderungen im Kalenderjahr zu berücksichtigen.

Das primäre Förderziel besteht in einer direktsteuerlichen Entlastung, die den finanziellen Spielraum von Familien erweitert und zugleich positive Erwerbsanreize setzt. Anträge können ab dem Geburtsmonat des Kindes laufend gestellt werden; eine zeitliche Beschränkung wurde nicht vorgesehen. Weitere Unterlagen wie das optionale Arbeitnehmer:innenveranlagungsformular und die beihilferechtlichen Nachweise erhöhen die Transparenz und ermöglichen eine korrekte Berechnung. Damit leistet dieses Instrument einen Beitrag zur Stärkung der Familienfinanzen und unterstützt Eltern in ihrer Erwerbsbiografie nachhaltig. Die Budgetierung ist nicht limitiert, wodurch eine kontinuierliche Verfügbarkeit gewährleistet wird, solange die Bezugsvoraussetzungen erfüllt sind.

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