Zuschuss

Familiengeld/Taggeld während der Gewährung von Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge

Laufende Leistung während der Unterbringung in einer Kuranstalt oder Rehabilitationseinrichtung für versicherte Personen.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Auszahlung von Familiengeld/Taggeld während der Gewährung von Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wegfall des Krankengeldanspruchs
  • Unterbringung in einer Kuranstalt oder einem Rehabilitationszentrum
  • Kein gesonderter Antrag erforderlich, wird mit dem Kurantrag behandelt

Beschreibung

Familiengeld/Taggeld während der Gewährung von Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge bietet in Wien eine laufende finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses für privat versicherte Personen, die während eines Kur- oder Rehabilitationsaufenthaltes keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben. Die Förderung greift in den Themenbereichen Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales und wird ohne gesonderten Antrag zusammen mit dem Kurbegehren abgewickelt. Träger der Leistung ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion II), das seit dem 1. Jänner 2013 eine unbefristete Auszahlung des Familien- bzw. Taggeldes gewährleistet. Als fortlaufende Fördermöglichkeit steht die Leistung kontinuierlich zur Verfügung und richtet sich an Versicherte, die aufgrund des Wegfalls des Krankengeldanspruchs während ihres stationären Kuraufenthalts auf alternative Einkommensersatzleistungen angewiesen sind.

Das Förderziel besteht in der Sicherstellung der finanziellen Grundversorgung für Familien und Alleinreisende im Rahmen gesundheitsvorsorglicher Maßnahmen. Durch die Kombination mit dem regulären Kurverfahren entfällt zusätzlicher bürokratischer Aufwand, während der Zuschuss nahtlos ausgezahlt wird. Interessierte Versicherte gewinnen durch diese Förderung finanzielle Planungssicherheit und können den Kuraufenthalt ohne Einkommenslücke gestalten. Die rechtliche Grundlage bildet das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), ergänzt durch Bestimmungen des GSVG und BSVG. Weitere Details sind im Transparenzportal des Bundes abrufbar.

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