Familienhilfe – Stiftung "Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg"
Finanzielle Hilfen für Familien mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen in akuten Notlagen im Land Brandenburg. Unterstützung erfolgt als Geldschenkung oder zinsloses Darlehen über Beratungsstellen. Antrag jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung gewährt finanzielle Unterstützung für Familien mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen, die in eine akute finanzielle Notlage geraten sind, um Existenzsicherung und Überwindung der Notlage zu gewährleisten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz im Land Brandenburg
- Familie mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen
- Nachweis der akuten finanziellen Notlage
- Nachweis über Inanspruchnahme aller gesetzlichen Leistungen
- Antragstellung über eine anerkannte Beratungsstelle oder ein Amt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angabe zur Art der Notlage
- Einkommens- und Eigentumsnachweise
- Aufstellung finanzieller Belastungen
- Nachweis über Inanspruchnahme vorrangiger gesetzlicher Leistungen
- Verwendungszweck der beantragten Hilfe
- Angabe zum Umfang der beantragten Stiftungsleistung
Beschreibung
Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ bietet finanzielle Unterstützung für private Haushalte an, die mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen im Land Brandenburg in eine akute Notlage geraten sind. Im Rahmen dieser fortlaufenden Fördermöglichkeiten stehen Einzelzuschüsse oder zinslose Darlehen zur Verfügung, um die Existenzsicherung betroffener Familien zu gewährleisten und die Überwindung finanzieller Engpässe zu ermöglichen. Die Vergabe erfolgt auf Basis eines monatlich tagenden Vergabeausschusses, der über die eingereichten Anträge entscheidet. Die Hilfeleistung wird als Geldschenkung oder Darlehen gewährt und orientiert sich am tatsächlichen Bedarf der Antragsteller:innen.
Förderberechtigte sind Familien mit Wohnsitz in Brandenburg, die nachweislich alle vorrangigen gesetzlichen Leistungen ausgeschöpft haben und deren finanzielle Notlage plausibel dargelegt ist. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt über anerkannte Beratungsstellen oder zuständige Ämter, die den formellen Antrag an die Stiftung weiterleiten. Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt: Angaben zur Art der Notlage, detaillierte Einkommens- und Eigentumsnachweise, eine Übersicht aller finanziellen Belastungen sowie den Verwendungszweck und Umfang der beantragten Stiftungsleistung. Mit diesem transparenten Verfahren unterstützt die Stiftung Familien dabei, finanzielle Krisen zu meistern und langfristig wieder Stabilität zu gewinnen.
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