Preis / Auszeichnung

Familienstipendien (Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds)

Stipendien aus rund 90 Familienstiftungen des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds für Nachfahren während schulischer und universitärer Ausbildung. Ausschreibung jeweils zum 1. Juni und 1. Dezember, Bewerbung über das Online-Portal nach vorheriger Verwandtschaftsanerkennung.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Förderung der schulischen und universitären Ausbildung von Nachfahren der Stifterinnen und Stifter durch jährlich rund 200 Stipendien aus den Erträgen privater Familienstiftungen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkannter Eintrag in den Familienstammbaum und Familienregister (Verwandtschaftsanerkennung)
  • Beglaubigte Geburts- und Heiratsurkunden zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses
  • Schulbescheinigung (bei Schülerstipendien)
  • Immatrikulationsnachweis (bei Studienstipendien)
  • Bewerbung innerhalb der Frist (zwei Monate nach Ausschreibungsbeginn)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beglaubigte Geburts- und Heiratsurkunden
  2. Verwandtschaftsanerkennung (schriftliche Bestätigung)
  3. Schulbescheinigung (für Schülerstipendien)
  4. Immatrikulationsnachweis bzw. Studienbescheinigung (für Studienstipendien)
  5. Aktuelle Zeugnisse oder Leistungsnachweise (Folgeantrag)

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der in der Stiftungsurkunde festgelegten persönlichen Voraussetzungen
  • Leistung (Noten, schulische/akademische Erfolge)
  • Bedürftigkeit (falls in der Stiftungssatzung vorgesehen)
  • Auswahlverfahren durch Verwaltungsrat

Beschreibung

Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds vergibt jährlich rund 200 Familienstipendien aus den Erträgen von etwa 90 privaten Familienstiftungen. Ziel der Auszeichnung ist die Unterstützung von Nachfahr:innen der einstigen Stifter:innen während ihrer schulischen und universitären Ausbildung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist der nachgewiesene Eintrag in den Familienstammbaum sowie ein offizielles Familienregister, wofür beglaubigte Geburts- und Heiratsurkunden erforderlich sind. Weitere Nachweise wie aktuelle Schulbescheinigungen oder Immatrikulationsbestätigungen müssen innerhalb einer zweimonatigen Frist nach den Ausschreibungen (jeweils zum 1. Juni und 1. Dezember) über das Online-Portal eingereicht werden. Im Fokus stehen neben den formalen Kriterien vor allem schulische und akademische Leistungen sowie – sofern im jeweiligen Stiftungssatzung vorgesehen – eine Bedürftigkeitsprüfung.

Nach Prüfung aller Unterlagen entscheidet der Verwaltungsrat des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds auf Basis des in den Stiftungsurkunden verankerten Willens der Stifter:innen über die Vergabe. Das Stipendium wird in einer Summe für ein Jahr ausgezahlt und kann bei entsprechender Förderungslaufzeit über Folgeanträge verlängert werden. Die Ausschreibungen werden nicht nur in regionalen Medien, sondern auch auf der Webseite des Fonds bekannt gegeben. Diese gezielte Förderung trägt dazu bei, das Vermögen und die Traditionen der Familienstiftungen zu bewahren und junge Talente in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu fördern.

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