Zuschuss

Familienzeitbonus

Der Familienzeitbonus unterstützt erwerbstätige Väter in Österreich, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit für 28 bis 31 Tage unterbrechen, mit einem Tagesgeld. Anträge sind spätestens 121 Tage nach der Geburt möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2017
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Durch den Familienzeitbonus soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Vaterschaftsleistung für erwerbstätige Väter, um unmittelbar nach der Geburt des Kindes Familienzeit nehmen zu können.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anspruch auf und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Lebensmittelpunkt von Vater, Mutter und Kind in Österreich
  • gemeinsamer Haushalt und identische Hauptwohnsitzmeldungen
  • Inanspruchnahme von Familienzeit
  • Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses

Beschreibung

Der Familienzeitbonus ist eine bundesweit verfügbare Fördermaßnahme in Österreich, die erwerbstätige Väter nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützt. Als zeitlich begrenzter Zuschuss wird ein tägliches Entgelt gewährt, wenn die Erwerbstätigkeit für genau 28, 29, 30 oder 31 Tage unterbrochen wird. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, muss jedoch spätestens 121 Tage nach dem Geburtsdatum des Kindes erfolgen. Seit dem Start im März 2017 bietet diese Leistung im Bereich Soziales sowie Arbeit & Soziales eine nachhaltige Vaterschaftsleistung zur Stärkung der frühen Familienzeit.

Das zentrale Förderziel ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem unmittelbar nach der Geburt tatsächliche Familienzeit ermöglicht wird. Interessiert sind erwerbstätige Väter, die Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind besitzen, ihren Lebensmittelpunkt gemeinsam mit Mutter und Kind in Österreich haben und in einem Haushalt mit identischem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen sind die formale Inanspruchnahme der Familienzeit sowie die Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses. Es entstehen keine Bearbeitungsgebühren, und die Förderung gilt unbegrenzt, sofern die Antragsfrist eingehalten wird. Zur Vorbereitung empfiehlt sich ein Blick in das Antragsformular des Bundeskanzleramts (Sektion Familie und Jugend), auf dem alle benötigten Unterlagen und der aktuelle Tagesbetrag ausgewiesen sind.

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