Zuschuss

Famulatur-Förderung der Maria-Ladenburger-Stiftung

Finanzielle Unterstützung für Medizinstudierende der Universität Freiburg, die eine Famulatur in einem Entwicklungsland durchführen möchten. Pro Antrag bis zu 2.000 €, maximal 10.000 € pro Studienjahr. Keine parallele Förderung möglich.

Bildung Gesundheit Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: Bis zu 2.000 € je Antrag

Förderziel

Zweck der Förderung ist es, Studierenden der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg finanzielle Mittel für Famulaturen in Entwicklungs- und Schwellenländern bereitzustellen und damit die Durchführung medizinischer Praktika im Ausland zu ermöglichen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einschreibung als Medizinstudierende/r an der Universität Freiburg
  • Planung und Durchführung einer Famulatur in einem Entwicklungsland
  • Keine gleichzeitige Förderung aus anderen Quellen für dieselbe Famulatur

Beschreibung

Die Famulatur-Förderung der Maria-Ladenburger-Stiftung richtet sich an Medizinstudierende der Universität Freiburg, die ein Praktikum in einem Entwicklungs- oder Schwellenland durchführen möchten. Ziel ist es, finanzielle Hürden zu senken und internationale Praxiserfahrungen zu ermöglichen, die zur persönlichen und fachlichen Entwicklung beitragen. Die Stiftung stellt pro Studienjahr insgesamt bis zu 10.000 € bereit, um bis zu fünf Famulaturen mit jeweils maximal 2.000 € zu unterstützen. Damit werden Studierende gefördert, die sich in medizinische Einsatzfelder außerhalb Europas begeben, um ihre klinischen Fähigkeiten in ressourcenarmen Kontexten zu erweitern und interkulturelle Kompetenzen auszubauen.

Für eine Förderung müssen die Antragsteller:innen an der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg immatrikuliert sein und eine Famulatur in einem Entwicklungsland planen. Eine gleichzeitige finanzielle Unterstützung durch andere Quellen für dasselbe Famulaturvorhaben ist ausgeschlossen. Die Mittel werden als einmaliger Zuschuss ausgezahlt und können beispielsweise für Reisekosten, Unterkunft oder lokale Aufwendungen eingesetzt werden. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, solange das Jahresbudget nicht ausgeschöpft ist. Die Vergabeentscheidungen trifft der Stiftungsbeauftragte der Fakultät nach Prüfung der Projektbeschreibung und des Finanzierungsplans. Mit dieser Förderung leistet die Maria-Ladenburger-Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur Ausbildung künftiger Ärzt:innen und unterstützt die praktische Gesundheitsversorgung in internationalen Partnerregionen.

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