Zuschuss

Ferienprogramme im Landkreis Fürstenfeldbruck – Zuschüsse für bedürftige Kinder und Jugendliche

Zuschüsse für die Teilnahme an kommunalen Ferienprogrammen im Landkreis Fürstenfeldbruck für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche – bis 40 € volle Kostenübernahme, darüber hinaus 80 % Zuschuss. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Förderquote: 80% - 100%

Förderziel

Unterstützung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher im Landkreis Fürstenfeldbruck durch Übernahme bzw. Bezuschussung der Kosten von Ferienprogrammen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten kommunaler Ferienprogramme

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Bescheid gemäß ALG2, Sozialhilfe, wirtschaftliche Jugendhilfe oder Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Begründung bei geringverdienenden Alleinerziehenden
  • Alter bis maximal 27 Jahre

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bescheid gemäß ALG2/Sozialhilfe/wirtschaftliche Jugendhilfe/AsylbLG oder Begründungsschreiben
  2. Antragsformular

Beschreibung

Die Jugendsozialstiftung der Familie Dr. Bernd Rieder fördert sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 27 Jahre mit Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck. Ziel ist, jungen Menschen aus finanziell angespannten Haushalten die Teilnahme an kommunalen Ferienprogrammen zu ermöglichen und ihre Teilhabe am Freizeitangebot zu stärken. Förderberechtigt sind die jungen Teilnehmer:innen selbst sowie deren gesetzliche Vertreter:innen, wenn ein Nachweis über den Bezug von Leistungen nach ALG II, Sozialhilfe, wirtschaftlicher Jugendhilfe oder Asylbewerberleistungsgesetz vorgelegt wird. In besonderen Fällen, beispielsweise bei geringverdienenden Alleinerziehenden, kann eine ergänzende Begründung die Voraussetzung ersetzen.

Gefördert werden ausschließlich die Gebühren kommunaler Ferienangebote. Bis zu einem Betrag von 40 € übernimmt die Stiftung die Kosten vollständig, darüber hinausgehende Beträge werden zu 80 % bezuschusst. Ein Beispiel: Bei einer Ferienfreizeit mit 200 € Teilnahmegebühr reduziert sich die Belastung auf nur 32 € Eigenanteil. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden, solange Mittel verfügbar sind. Notwendig sind neben dem ausgefüllten Antragsformular ein gültiger Leistungsbescheid oder ein erläuterndes Schreiben bei fehlendem Bescheid. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über die Formulare der Stiftung, wodurch auch kurzfristige Anmeldungen für Ferienmaßnahmen unterstützt werden.

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