Zuschuss

Ferienprogramme im Landkreis Fürstenfeldbruck

Zuschüsse für Ferienprogramme im Landkreis Fürstenfeldbruck für bedürftige Kinder und Jugendliche: bis 40 € komplett übernommen, darüber hinaus 80 % Förderung. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Förderquote: 100% bis 40 €, 80% für Kosten darüber hinaus

Förderziel

Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher bei der Teilnahme an Ferienprogrammen der Gemeinden und Städte im Landkreis Fürstenfeldbruck.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Ferienprogramme

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheid gemäß ALG II oder vergleichbare Bescheide (Sozialhilfe, wirtschaftliche Jugendhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Bei geringverdienenden Alleinerziehenden: Nachweis der Bedürftigkeit und Begründung im Antrag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. ALG II-Bescheid oder vergleichbarer Bescheid
  2. Ausgefülltes Antragsformular
  3. Nachweis der Bedürftigkeit (bei Alleinerziehenden)

Beschreibung

Im Rahmen der fortlaufenden Fördermöglichkeiten unterstützt die Jugendsozialstiftung der Familie Dr. Bernd Rieder bedürftige Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck bei der Teilnahme an kommunalen Ferienprogrammen. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss: Kosten bis zu 40 € werden vollständig übernommen, darüber hinausgehende Gebühren werden zu 80 % gefördert. Förderberechtigt sind junge Menschen aus Haushalten, die Leistungen nach dem ALG II, der Sozialhilfe, der wirtschaftlichen Jugendhilfe oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch geringverdienende Alleinerziehende, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, können mit einer gesonderten Begründung und einem Nachweis ihrer wirtschaftlichen Situation einen Antrag stellen. Die Förderung zielt darauf ab, chancengerechte Freizeit- und Bildungsangebote zu gewährleisten und soziale Teilhabe zu stärken.

Für die Antragstellung werden der jeweils gültige Bescheid über ALG II oder ein äquivalenter Nachweis, das ausgefüllte Antragsformular sowie – bei Alleinerziehenden – ein zusätzlicher Bedürftigkeitsnachweis benötigt. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden, eine Frist ist nicht vorgesehen. Gefördert werden ausschließlich Kosten, die für die Teilnahme an Ferienprogrammen der Gemeinden und Städte im Landkreis anfallen. Durch diese unkomplizierte und unbürokratische Unterstützung können Familien entlastet und Kindern wie Jugendlichen unvergessliche Ferienerlebnisse ermöglicht werden.

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