Ferienreisen für Menschen mit Behinderung
Förderprogramm der Aktion Mensch zur Durchführung inklusiver Ferienreisen für Menschen mit Behinderung bundesweit; Übernahme von Pauschalkosten für Begleitpersonen (50 € pro Tag), maximale Fördersumme 400.000 € pro Jahr; Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Kosten für Begleitpersonen bei Gruppenreisen, um inklusive Ferienreisen für Menschen mit Behinderung (einschließlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre) zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Tagespauschale für Begleitpersonen
- Kosten für Begleitpersonen bei Ferienreisen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisen mit einer Dauer von weniger als fünf Tagen
- Reisen für einen geschlossenen Teilnehmerkreis (z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Werkstätten, Wohnheime) nach §35a SGB VIII
- Ausflüge ohne Übernachtung
- Übernachtungen am Heimatort der Zielgruppe
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angebote müssen Wünsche von Menschen mit Behinderung aufgreifen und offen ausgeschrieben sein
- Reisen müssen von gemeinnützigen Organisationen angeboten werden
- Regelfall: 1 Begleitperson für 3 Menschen mit Behinderung; 1:2 oder 1:1-Begleitung möglich bei Pflegegrad 4/5, Rollstuhl, Sinnesbehinderung oder schwersten Verhaltensauffälligkeiten
Beschreibung
Ferienreisen für Menschen mit Behinderung ist ein bundesweites Förderprogramm der Aktion Mensch, das inklusive Gruppenreisen für Menschen mit Behinderung ermöglicht. Ziel ist die Übernahme der Kosten für Begleitpersonen, damit Teilnehmende – darunter Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre – barrierefreie und vielfältige Freizeiterlebnisse verwirklichen können. Gemeinnützige Organisationen können fortlaufend Anträge stellen und erhalten eine 100 %ige Förderung, ohne Eigenmittel nachweisen zu müssen. Durch die Pauschalförderung von 50 € pro Begleitperson und Tag entsteht eine verlässliche Grundlage für langfristig geplante Angebote und stärkt das gemeinsame Erleben von Menschen mit und ohne Behinderung.
Pro Projektpartner:in steht eine maximale Fördersumme von 400.000 € pro Jahr zur Verfügung. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich Tagespauschalen für Begleitpersonen bei Ferienreisen mit einer Mindestdauer von fünf Tagen. Voraussetzungen sind offene Ausschreibungen, die Wünsche von Menschen mit Behinderung berücksichtigen, und die Durchführung durch eine gemeinnützige Einrichtung. Im Regelfall begleitet eine Begleitperson drei Teilnehmende, bei Pflegegrad 4/5, Rollstuhl, Sinnesbehinderung oder schwersten Verhaltensauffälligkeiten ist eine individuelle 1:2- bzw. 1:1-Betreuung möglich. Nicht gefördert werden geschlossene Gruppenreisen nach § 35a SGB VIII, Ausflüge ohne Übernachtung oder Aufenthalte am Heimatort. Dieses Programm eröffnet Organisationen die Chance, inklusionsorientierte Ferienangebote nachhaltig zu realisieren und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.