Zuschuss

Film, Video und Medienkunst, Projektförderungen

Projektförderung für Kurz-, Kunst-, Experimental-, Avantgardefilm- und Dokumentarfilmprojekte in Kärnten sowie neue Medien, digitale Bildproduktion und Filmbildung. Anträge online möglich, gültig ab 01.01.2026 unbegrenzt.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Projektstart ab: 01.01.2026

Förderziel

Förderung von Film, Video und Medienkunst-Projekten in Kärnten, einschließlich Kurz-, Kunst-, Experimental-, Avantgardefilmen und Dokumentationen, innovativen digitalen Medienformaten sowie Maßnahmen zur Stärkung der Filmbildung und -kompetenz.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Publikationskosten
  • Medienproduktion
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der §§ 3-5 K-KFördG 2001 idgF
  • Abstimmung der Fördermaßnahmen mit anderen Stellen
  • Kärnten-Bezug (Wohnsitz oder Thema)
  • Einreichung vollständig ausgefüllten, digital signierten Antragsformulars vor Projektbeginn
  • Einhaltung der Online-Einreichfristen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes und digital signiertes Antragsformular
  2. Alle erforderlichen Anlagen

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Kärnten-Bezug
  • Relevanz für die Zielgruppe
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Beschreibung

Die Projektförderung „Film, Video und Medienkunst“ des Landes Kärnten unterstützt kreative Vorhaben im Bereich Kurz- und Kunstfilm, Experimental- und Avantgardefilm sowie Dokumentationen. Ebenfalls gefördert werden innovative digitale Medienformate, digitale Bildproduktionen und Maßnahmen zur Stärkung der Filmbildung und -kompetenz. Natürliche und juristische Personen, Unternehmen und Non-Profit-Organisationen mit Wohnsitz, Unternehmenssitz oder thematischem Bezug zu Kärnten können jederzeit online einen Förderantrag einreichen. Die Mittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben und stehen unbegrenzt ab dem Projektstart 2026 zur Verfügung. Ziel ist es, das filmische Schaffen in Kärnten zu beflügeln, die Nachwuchsförderung zu stärken und das Bewusstsein für neue Medien in der Öffentlichkeit zu fördern. Gefördert werden sowohl kreative Neuprojekte als auch Einzelvorhaben, die in künstlerischer, dokumentarischer oder experimenteller Ausprägung umgesetzt werden. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Amtes der Kärntner Landesregierung begleitet Interessierte während des gesamten Verfahrens und bietet Infomaterialien, Richtlinien und Online-Formulare an.

Förderfähig sind Ausgaben für Personal, Sachkosten, Reisen, Publikationen, Medienproduktionen und Technologiekosten. Eine Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, ein vollständig ausgefülltes, digital signiertes Formular ist einzureichen. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien Innovationsgehalt, Kärnten-Bezug, Relevanz für Zielgruppe sowie Wirtschaftlichkeit. Der Verwendungsnachweis umfasst Originalbelege und Tätigkeitsbericht; bei größeren Summen sind saldierte Gesamteinnahmen- und -ausgabenlisten vorzulegen. Geförderte Projekte sind in allen Publikationen und Werbemitteln mit dem Logo „Land Kärnten Kunst und Kultur“ zu kennzeichnen. Termine und detaillierte Förderbedingungen finden sich auf der Kulturchannel-Plattform des Landes Kärnten.

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