Filmförderung: Österreichisches Filminstitut
Österreichische Filmförderung des Filminstituts in Wien für Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung, Vermarktung und berufliche Weiterbildung. Anträge laufend möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, die Herstellung, Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme zu unterstützen, um Publikumsakzeptanz und internationale Anerkennung zu steigern sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit, Qualität und kulturelle Identität des heimischen Filmschaffens zu fördern. Darüber hinaus werden kulturelle, gesamtwirtschaftliche und internationale Belange des österreichischen Films durch Nachwuchsförderung und jährliche Filmwirtschaftsberichte gefördert. Die internationale Ausrichtung und Marktverwertung im In- und Ausland, österreichisch-ausländische Koproduktionen, die Zusammenarbeit mit Fernsehveranstaltern und die Koordinierung von Bundes- und Regionalförderungen runden die Zielsetzung ab.
Förderfähige Ausgaben
- Stoffentwicklung
- Projektentwicklung
- Herstellungskosten
- Vermarktungskosten
- Kosten der beruflichen Weiterbildung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Austrian citizenship and residence in Austria (or gleichgestellt für EU/EWR-Nationals)
- Juristische Personen müssen Betriebsstätte in Österreich und Firmenstandort in EU/EWR haben
- Vorhaben muss ohne Förderung undurchführbar sein
- Vorhaben muss österreichischen Film oder österreichisch-ausländische Koproduktion betreffen
- Verpflichtung zur Beachtung des Gleichbehandlungsgesetzes
Beschreibung
Die Filmförderung des Österreichischen Filminstituts mit Sitz in Wien bietet bundesweit unbefristete Zuschüsse für professionelle Filmschaffende und Produktions- sowie Verwertungsunternehmen mit Standort in Österreich. In den Themenfeldern Kultur, Medien sowie Aus- & Weiterbildung unterstützt sie sämtliche Projektphasen von der Stoff- und Projektentwicklung bis zu Herstellung, Vermarktung und beruflicher Weiterbildung. Förderfähige Ausgaben umfassen Entwicklungskosten, Herstellungskosten, Vermarktungsmaßnahmen und Qualifizierungsaufwendungen. Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise EU/EWR-Gleichstellung sowie juristische Personen mit Betriebsstätte in Österreich und Firmenstandort in der EU/EWR. Das Vorhaben muss ohne Förderzuschuss nicht oder nur in eingeschränktem Umfang realisierbar sein und einen österreichischen Film oder eine österreichisch-ausländische Koproduktion betreffen. Die Beachtung des Gleichbehandlungsgesetzes ist verpflichtend.
Ziel der Förderung ist die nachhaltige Verankerung des zeitgenössischen österreichischen Films in Gesellschaft und Wirtschaft. Durch Erhöhung von Publikumsakzeptanz und qualitativen Standards trägt sie zur Profilierung heimischer Erzählweisen und Stärkung der kulturellen Identität bei. Ein Fokus liegt auf internationaler Ausrichtung, Marktverwertung im In- und Ausland, Kooperationen mit Fernsehveranstaltern sowie einer abgestimmten Koordination zwischen Bundes- und Regionalförderungen. Zudem werden Nachwuchsinitiativen gefördert und jährlich Filmwirtschaftsberichte erstellt, um gesamtwirtschaftliche und internationale Belange zu dokumentieren. Anträge können fortlaufend über das Online-Förderportal eingereicht werden; exemplarisch endet der nächste Einreichtermin am 21. Oktober 2025, 17:00 Uhr. Detaillierte Informationen zu Fristen und Richtlinien stehen im digitalen Förderportal bereit.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.