Filminstitut: Basisfinanzierung Österreichisches Filminstitut
Basisfinanzierung des Österreichischen Filminstituts (ÖFI) als bundesweite Filmförderungseinrichtung zur Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft. Gefördert werden Betriebs- und Personalkosten. Laufende Einreichung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Basisfinanzierung des Österreichischen Filminstituts zur Förderung des Kinofilms als kulturelles Produkt und zur Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft sowie der kreativ-künstlerischen Qualität des österreichischen Films im In- und Ausland.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Voraussetzungen gemäß Finanzierungsvereinbarung und Leistungsvereinbarung
Beschreibung
Als zentrale Förderungseinrichtung für den Kinofilm in Österreich ermöglicht diese Basisfinanzierung die langfristige Absicherung der Betriebs- und Personalstrukturen des Österreichischen Filminstituts. Ziel ist es, den Kinofilm als kulturelles Produkt zu stärken und die nationalen Filmwirtschaftsstrukturen nachhaltig auszubauen. Dadurch wird nicht nur die kreativ-künstlerische Qualität österreichischer Filmproduktionen gefördert, sondern auch deren internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöht. Die kontinuierliche Einreichmöglichkeit gewährleistet, dass operative Abläufe flexibel auf neue Entwicklungen im Filmsektor reagieren können und den Akteur:innen der Branche stets verlässliche Rahmenbedingungen geboten werden.
Gefördert werden im Rahmen dieser Direktförderung ausschließlich Betriebs- und Personalkosten gemäß den Bestimmungen der Finanzierungs- und Leistungsvereinbarung. Anspruchsberechtigt ist das Österreichische Filminstitut als öffentliche Institution, die damit ihren gesetzlichen Auftrag zur Etablierung stabiler Förderstrukturen erfüllt. Die Fördermittel werden bundesweit vergeben, das Budget liegt bei insgesamt rund 19,5 Mio. Euro jährlich. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich; die Prüfung erfolgt anhand der geltenden Vereinbarungen und gesetzlichen Grundlagen (Filmförderungsgesetz 1980 i.d.g.F.). Die Sektion Kunst und Kultur im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport schafft dabei die geeigneten Rahmenbedingungen und übernimmt die administrative Abwicklung der Zuwendungen.