Finanzhilfen für die Beförderung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern privater Grund- und Mittelschulen
Finanzhilfen des Freistaats Bayern für die Beförderung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern privater Grund- und Mittelschulen. Anträge können formlos bei der örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Laufzeit und Frist jeweils für die Dauer des Schulbesuchs bzw. 1 Jahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger unterstützt werden. Finanzhilfen für die Beförderung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern privater Grund- und Mittelschulen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der spezialisierten Schülerbeförderung (z. B. Fahrzeugbetriebskosten, Personalkosten)
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis einer Schwerbehinderung mit Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Bl"
- Erforderlicher spezieller Beförderungsbedarf mit Kraftfahrzeug
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers
- Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung
- Schule muss mindestens zwei Jahre ohne wesentliche Beanstandungen bestanden haben
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) – erhältlich bei der zuständigen Regierung
Beschreibung
Das Förderprogramm des Freistaats Bayern unterstützt gemeinnützige private Grund- und Mittelschulen bei der spezialisierten Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit nachgewiesener Schwerbehinderung. Ziel ist es, durch direkte Zuschüsse die Träger:innen im Rahmen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes zu entlasten, wenn auf dem Schulweg ein spezielles Kraftfahrzeug zwingend erforderlich ist. Die Förderung erstreckt sich über die Dauer des Schulbesuchs, maximal jedoch 12 Monate pro Antrag und kann fortlaufend jährlich neu beantragt werden. Träger:innen, deren Schule mindestens zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen besteht und mindestens 14 Lernende aufweist, erhalten Zuschüsse, sofern die Kosten der spezialisierten Beförderung geringer ausfallen als alternative Transportmöglichkeiten zu einer anderen geeigneten Einrichtung.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis einer Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ sowie eine schulaufsichtliche Genehmigung der Einrichtung. Die Gemeinnützigkeit des Schulträgers und ein belegter spezieller Beförderungsbedarf sind ebenfalls Pflichtbestandteile des Antrags. Der formlos eingereichte Antrag, unterschrieben, ist bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen. Nach Prüfung aller Unterlagen entscheidet die Behörde über die Bewilligung des Zuschusses. Die Antragsfrist beläuft sich auf ein Jahr ab Beginn des Förderzeitraums; eine vorzeitige Maßnahmenaufnahme ist nicht möglich. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen insbesondere Fahrzeugbetriebskosten und Personalkosten für die Spezialbeförderung. Mit dieser passgenauen Finanzhilfe leistet der Freistaat Bayern einen Beitrag zur chancengerechten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung am Schulalltag.
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