Zuschuss

Finanzielle Einzelfallhilfe / ZNS-Hilfsfonds & Roland Weiß-Fonds

Einmalige finanzielle Unterstützung für Menschen mit Schädelhirnverletzung (bis zu 500 €) bzw. im Wachkoma (bis zu 2.000 €). Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis 500 € (ZNS-Hilfsfonds) bzw. bis 2.000 € (Roland Weiß-Fonds)

Förderziel

Bedarfsgerechte und zeitnahe finanzielle Hilfe im individuellen Einzelfall für Personen mit Schädelhirnverletzung oder apallischem Syndrom, wenn andere Kostenträgerleistungen nicht ausreichen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schädelhirnverletzung oder Wachkoma (apallisches Syndrom)
  • kein Anspruch oder unzureichende Leistungen anderer Kostenträger
  • ausschöpfung aller Selbsthilfemöglichkeiten
  • nachweisbare wirtschaftliche Bedürftigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ärztliche Bescheinigung zum Zeitpunkt, Verlauf und Schweregrad der Verletzung oder Nachweis apallisches Syndrom
  2. Auskunftsbogen der ZNS-Stiftung
  3. Nachweise zum monatlichen Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder
  4. Nachweise zu monatlichen festen Ausgaben
  5. weitere Belege (Kontoauszüge, Bescheide etc.)

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftliche Bedürftigkeit
  • Glaubwürdigkeit der Notlage

Beschreibung

Die ZNS-Stiftung – Hilfe für Menschen mit Schädelhirntrauma gewährt über den ZNS-Hilfsfonds sowie den Roland Weiß-Fonds bedarfsgerechte Einzelfallhilfe für Betroffene mit Schädelhirnverletzung oder im Wachkoma (apallisches Syndrom). Bundesweit können Privatpersonen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 € aus dem ZNS-Hilfsfonds bzw. bis zu 2.000 € aus dem Roland Weiß-Fonds beantragen, sobald andere Kostenträgerleistungen nicht ausreichen oder abgelehnt wurden. Dabei steht die zeitnahe finanzielle Entlastung im Vordergrund: Unterstützung wird nur bei nachgewiesener wirtschaftlicher Bedürftigkeit und glaubwürdiger Notlage gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, und mögliche Schmerzensgeldansprüche gegenüber Dritten sind der Stiftung unverzüglich mitzuteilen.

Der Antrag umfasst neben einer ärztlichen Bescheinigung zum Verlauf und Schweregrad der Schädelhirnverletzung oder einem Nachweis des apallischen Syndroms einen vollständig ausgefüllten Auskunftsbogen der Stiftung. Detaillierte Nachweise zum monatlichen Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, zu festen Ausgaben sowie gegebenenfalls zu abgelehnten Sozialleistungsbescheiden sind beizufügen. Alle Unterlagen werden vertraulich behandelt und strikt nach den Datenschutzbestimmungen geprüft. Die Bewertung erfolgt anhand der wirtschaftlichen Bedürftigkeit und der Nachvollziehbarkeit der Notlage. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Bei positiver Entscheidung müssen Belege über die Verwendung der Mittel innerhalb von sechs Monaten beim Beratungs- und Informationsdienst eingereicht werden, um eine ordnungsgemäße Verwendung sicherzustellen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.