Finanzielle Förderung (Assistenzhund) der ROSENGARTEN-Stiftung Gemeinsam für Mensch und Tier e.V.
Die ROSENGARTEN-Stiftung unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Anschaffung und Ausbildung eines Assistenzhundes mit einer Pauschalförderung von 4.000 € pro Projekt. Anträge sind jederzeit möglich und werden nach Eingang kurzfristig bearbeitet.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Anschaffung, Ausbildung und Versorgung eines Assistenzhundes zur Steigerung der Teilhabe und Selbstständigkeit von Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungs- und Ausbildungskosten für Assistenzhund
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Behinderung
- Einreichung eines Projektvorschlags zur Anschaffung/Ausbildung eines Assistenzhundes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Persönliche Daten (Anrede, Name, E-Mail, Telefon)
Bewertungskriterien
- Antragssumme von 4.000 €
- Satzungskonformität
Beschreibung
Die ROSENGARTEN-Stiftung Gemeinsam für Mensch und Tier e.V. fördert bundesweit Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen bei der Anschaffung und Ausbildung eines Assistenzhundes. Im Rahmen dieser Pauschalförderung werden pro Projekt bis zu 4.000 € als Zuschuss gewährt. Der Förderzweck zielt darauf ab, durch fachgerechte Ausbildung und Versorgung des Hundes die Teilhabe und Selbstständigkeit der Antragstellenden im Alltag zu erhöhen. Einreichungen sind fortlaufend möglich und erfahren nach Eingang eine zügige Bearbeitung durch den Stiftungsbeirat. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist der Nachweis einer Behinderung sowie eine aussagekräftige Projektbeschreibung, in der das geplante Assistenzhund-Projekt erläutert wird. Anerkannt werden Aufwendungen für Anschaffung und Ausbildung des Assistenzhundes, sofern sie satzungskonform sind und die beantragte Fördersumme von 4.000 € nicht überschreitet.
Interessiert an dieser Unterstützung sind vor allem Menschen mit diagnostizierter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, die ihre gesellschaftliche Teilhabe mit einem ausgebildeten Assistenzhund stärken möchten. Der Antragsprozess erfolgt schriftlich mithilfe des Förderformulars und erfordert neben der Projektbeschreibung Angaben zu persönlichen Daten (Anrede, Name, E-Mail, Telefon). Eine Entscheidung erfolgt nach Prüfung auf Satzungskonformität und Abstimmung im Stiftungsbeirat. Die Stiftung setzt damit einen Schwerpunkt auf nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe und trägt dazu bei, dass Assistenzhund-Teams umfassend und professionell in den Alltag integriert werden können.
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