Finanzielle Unterstützung für die Bekämpfung der Tollwut
Prämie von 25 € für jeden eingesendeten Fuchs zur Untersuchung auf Tollwut im Land Salzburg. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Untersuchung eingesendeter Füchse zur Früherkennung und Bekämpfung der Tollwut im Land Salzburg, um einen Ausbruch rasch festzustellen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Förderfähige Ausgaben
- Prämienzahlung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einsendung des aufgefunden/verendeten bzw. getöteten Fuchses von der zuständigen Gemeinde zur Untersuchung
- Bekanntgabe des Finders bzw. Jägers durch die Gemeinde am Untersuchungsantrag
- Übermittlung des Befundes samt Untersuchungsantrag durch das zuständige Labor nach Abschluss der Untersuchung an die Landesveterinärdirektion Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Befund der Tollwutuntersuchung
- Adresse des Finders bzw. Jägers
- Bankverbindung des Finders bzw. Jägers
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg besteht die Möglichkeit, zur Überwachung und Eindämmung von Tollwut eine Prämie in Höhe von 25 € pro eingesendetem Fuchs zu erhalten. Diese Förderung richtet sich an alle privat wie öffentlich organisierten Finder:innen oder Jäger:innen, die verendete oder erlegte Füchse über ihre zuständige Gemeinde zur Untersuchung einreichen. Ziel ist die frühzeitige Erkennung potenzieller Tollwutfälle in der heimischen Wildtierpopulation, um rasch geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten und die Ausbreitung einzudämmen. Die Kosten der Untersuchung werden vom Bund getragen, während das Land Salzburg die Auszahlung der Prämie im vollen Ausmaß übernimmt. Anträge können jederzeit gestellt werden, da keine Fristen begrenzt sind und eine fortlaufende Fördermöglichkeit gewährleistet ist.
Für den Antrag ist eine Übersendung des amtlichen Befundes der Tollwutuntersuchung erforderlich, ergänzt um die Adresse sowie die Bankverbindung der Finder:innen oder Jäger:innen. Die Einsendung erfolgt über die kommunale Behörde, die auch die Angaben der einreichenden Person auf dem Untersuchungsantrag vermerkt. Nach Abschluss der Laboruntersuchung leitet das beauftragte Institut die Ergebnisse gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Antrag an die Landesveterinärdirektion weiter. Die Auszahlung der Prämie erfolgt direkt an die berechtigte Person, sobald alle Nachweise vorliegen. Diese Initiative leistet einen wertvollen Beitrag zum Gesundheits- und Seuchenschutz im Bundesland und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft, Gemeinden und Veterinärbehörde.
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