Finanzielle Unterstützung für integrationsfördernde Maßnahmen in Niederösterreich
Das Land Niederösterreich unterstützt Integrationsmaßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund, die dauerhaft in Niederösterreich leben. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die dauerhaft in Niederösterreich leben, zu Gute kommen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Strukturförderungen
- Finanzierung des laufenden Betriebs
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansuchen mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn einreichen
- Nachweis gemeinsamer Trägerschaft durch Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
- Projekte dürfen nicht gewinnorientiert sein
- Projekt in Gemeinden mit Schwerpunkten Dialog, Bildung und Zusammenleben
- Keine Strukturförderungen und keine Betriebsmittel-Finanzierung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag für Integrationsprojekte
- Projektbeschreibung
- Kalkulationsunterlagen (Finanzplan – Übersicht) – Einreichung
- Vereinsregisterauszug
- Vereinsstatuten
- Nachweis des rechtlichen Bestandes juristischer Personen
- Nachweis der Vertretungsbefugnis
- Geprüfter Jahresabschluss ab € 10.000
Beschreibung
Finanzielle Förderung integrationsfördernder Maßnahmen in Niederösterreich
In Niederösterreich steht gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden, Vereinen und Unternehmen eine fortlaufende Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Verfügung, um Projekte zur Integration dauerhaft im Bundesland lebender Menschen mit Migrationshintergrund zu realisieren. Ziel ist es, Maßnahmen in den Bereichen Dialog, Bildung und Zusammenleben vor Ort anzustoßen und nachhaltig zu verankern. Gesucht werden Vorhaben, die von gemischten Trägergruppen (Menschen mit und ohne Migrationshintergrund) umgesetzt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Kompetenzen in Sprache, Arbeitsmarktintegration oder interkultureller Begegnung fördern. Anträge können jederzeit eingereicht werden, müssen jedoch mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Das Programm stellt Klarheit über Zuständigkeiten und Auswahlkriterien her und unterstützt dabei, innovative Konzepte mit Vorbildcharakter umzusetzen.
Antragsdetails und Voraussetzungen
Gefördert werden ausschließlich ideelle Projektkosten; Strukturförderungen und Betriebsmitteleinzelvorhaben sind ausgeschlossen. Gefordert wird eine breit abgestützte Finanzierung durch Eigenleistungen und Drittmittel (Bund, EU-Fonds, Gemeinden, Sponsoren). Die Antragstellenden legen dar, wie das Projekt im Sinne des Integrationsleitbilds Niederösterreichs wirkt und einen konkreten Beitrag zur Teilhabe leistet. Erforderliche Unterlagen umfassen den offiziellen Förderantrag, eine Projektbeschreibung, einen Finanzplan, Vereinsregisterauszug und Statuten sowie gegebenenfalls einen geprüften Jahresabschluss ab € 10.000 Förderung. Ansprechpartnerin ist die Abteilung Finanzen F1 im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Mit der Antragstellung verpflichten sich Projektträgerinnen und Projektträger zur ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel und zur Vorlage detaillierter Zwischen- und Endabrechnungen.
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